Sitzplatzordnung in Mietwagen

Sitzplatzordnung in Mietwagen

Um Ihnen ein sicheres Reisen zu gewährleisten, werden in den europäischen Urlaubsländern umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Dies betrifft auch die Nutzung von Mietwagen.

Aktuell liegen uns die Vorgaben aus Griechenland und Italien vor, wie die Sitzplatzordnung im Mietwagen geregelt wird. Es handelt sich dabei um gesetzliche Vorgaben, die für alle Anbieter / Vermieter gleichermaßen gelten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch für andere Destinationen Regelungen getroffen werden. Dann werden wir Sie selbstverständlich informieren.

Hier die Vorgaben im Überblick. Wichtig: Die Begrenzung der Personen gilt immer nur für Personen, die NICHT im gleichen Haushalt leben, also nicht für Familien.

Wie sieht es im Detail aus?

GRIECHENLAND

Mietwagen mit bis zu 5 Sitzen: 1 Fahrer und 1 Mitfahrer erlaubt
Mietwagen mit bis zu 7 Sitzen: 1 Fahrer und 2 Mitfahrer erlaubt
Mietwagen mit 8 oder 9 Sitzen: 1 Fahrer und 4 Mitfahrer erlaubt

Personen aus dem gleichen Haushalt sind nicht eingeschränkt, die Sitzplatzregelung trifft hier also nicht zu.
Bei Nutzung des Shuttle-Service zur Mietwagenstation gilt eine Maskenpflicht im Shuttlebus.

ITALIEN
• Handelt es sich bei den Passagieren um Familienangehörige, dann können alle zusammen den Mietwagen nutzen und alle verfügbaren Plätze belegen; es gilt keine Maskenpflicht.
• Wenn die Passagiere keine Familienangehörigen sind, dann gelten folgende Regeln:
o Der Beifahrersitz muss immer frei bleiben
o Wenn die Passagiere die Maske tragen, dann können bis zu 2 Personen pro Reihe sitzen
o Wenn keine Masken getragen werden, dann ist nur 1 Person pro Reihe erlaubt
o Dies bedeutet, dass in einem Mietwagen mit 5 Plätzen max. 3 Personen fahren dürfen

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