San Marino: Reise- und Sicherheitshinweise

12. Juni 2020

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in San Marino zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen.

In der Republik San Marino kann man sich frei bewegen, es gelten jedoch Bestimmungen u.a. in Bezug auf Maskenpflicht, Hygieneregeln, Abstandswahrung (mindestens 1 m), Gebrauch von Einweg-Handschuhen und Nutzung von Desinfektionsmitteln. Versammlungen sind nicht gestattet. Personen, die zu einem Haushalt gehören und daher die Regeln zur Abstandswahrung nicht beachten müssen, müssen eine Erklärung ausfüllen. Die genauen Bestimmungen und die Erklärung sind im Dekrets Nr. 96 zu finden.

Bei Beachtung der in San Marino und Italien geltenden Bestimmungen bestehen keine weiteren Beschränkungen für Reisen zwischen San Marino und Italien.

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist in San Marino sehr niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub können vorkommen. Gewaltkriminalität ist äußerst selten.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

San Marino liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist mediterran. Vor allem in den Sommermonaten kommt es teilweise zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch muss in diesen Fällen gerechnet werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In San Marino gibt es keine berufskonsularische deutsche Auslandsvertretung. Zuständige deutsche Vertretung ist das deutsche Generalkonsulat in Mailand.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt eine Busverbindung mit Rimini sowie eine Seilbahn zwischen Borgo Maggiore und San Marino Città.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.

LGBTIQ

Intime Handlungen von Personen gleichen Geschlechts in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt.

Rechtliche Besonderheiten

San Marino hat strenge Gesetze über Trunkenheit in der Öffentlichkeit und verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegen den Besitz von Drogen.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
San Marino führt keine eigenen Grenzkontrollen durch. Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 30 Tagen innerhalb von sechs Monaten kein Visum.
Für eine längere Aufenthaltsdauer ist die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für Touristen für maximal drei Monate („Permesso di soggiorno turisitico) bei der Gendarmerie zu beantragen.
San Marino stellt keine Visa vor Einreise aus.

Registrierung

Reisende, die nicht im Hotel, in einer Pension oder auf einem Campingplatz übernachten, müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Gendarmerie (Ufficio Stranieri) melden.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

San Marino hat seit 1939 eine Zollunion mit Italien, seit 1993 auch mit der Europäischen Union.

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld im Wert von mehr als 10.000,- Euro von und nach Italien muss deklariert werden.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach San Marino sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Medizinische Versorgung

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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