CoronaVirus (CoVid-19) Krise …

Zu sagen, dass die Pandemie CoronaVirus (CoVid-19) alles verändert hat, ist eine Untertreibung. Schätzungen zufolge hat 1/3 der Unternehmen und Mieter von Mieteinheiten ihre Miete im März oder April nicht rechtzeitig bezahlt. Diese Zahl wird voraussichtlich steigen, da die Sperrung unserer Unternehmen und Mitarbeiter angesichts der CoVid-19-Risiken für Infektionen und schwere Krankheiten, in einigen Fällen sogar für den Tod, anhält. Glücklicherweise hatten wir in Ventura County nicht das Gemetzel, das Amerikaner in New York City haben. Dennoch hat unser County nebenan, Los Angeles County, nicht genau die hervorragenden Ergebnisse, die wir in Ventura County genießen.

Angesichts der zunehmenden finanziellen Sorgen und der sich von Woche zu Woche ändernden Fragen fragen Sie sich möglicherweise, wie sich dies auf Sie auswirkt, wenn Sie Insolvenz anmelden oder sich bereits in der Insolvenz befinden. Es gibt Anwaltskanzleien, die helfen. Sie verfolgen sorgfältig alle Änderungen, wie sie erscheinen, und sind hier, um Ihnen in diesen unglaublich herausfordernden Zeiten durch den Insolvenzprozess zu helfen. Besprechen Sie einige der Änderungen, mit denen Sie sich befassen werden, und beantworten Sie einige Ihrer wichtigsten Fragen.

Sind die Insolvenzgerichte noch geöffnet?

Ja, die meisten Gerichtsverhandlungen werden jedoch telefonisch und nicht persönlich durchgeführt. Alles, was Sie sagen, wird aufgezeichnet und in die offizielle Aufzeichnung eingetragen, als ob Sie persönlich wären. Wenn Sie sich nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt zur Verfügung stellen, kann und wird dies höchstwahrscheinlich als „Nichterscheinen“ in das Protokoll aufgenommen, und das ist ein großes Nein-Nein beim Gericht.

Kann ich während des Herunterfahrens des Corona-Virus weiterhin Insolvenz anmelden?

Ja, die Gerichte erlauben weiterhin die Einreichung von Insolvenzfällen und -anträgen während der CoronaVirus-Krise. Der einzige wirkliche Unterschied ist die Insolvenz, und das Erscheinen des Gerichts wird darin bestehen, diese neuen Pandemaprotokolle von CoronaVirus einzuhalten.

Wird meine Insolvenzversammlung 341 verschoben?

Alle anstehenden 341 (a) Gläubigerversammlungen (ursprünglich für den 25. März 2020 bis zum 10. April 2020 geplant) wurden zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt, von denen die meisten noch festgelegt werden müssen. Diese Bestellung wird wahrscheinlich verlängert. Im Moment bleibt alles flüssig.

In einem Fall nach Kapitel 13 entbindet die Fortsetzung der Gläubigerversammlungen die Schuldner nicht von ihrer Verpflichtung, spätestens 30 Tage nach Einreichung des Antrags Planzahlungen an den Treuhänder zu leisten. Schuldner können diese Zahlungen elektronisch über TFS (dot) com leisten.

Kann ich die wirtschaftlichen Hilfszahlungen behalten, die ich während der Wirtschaftskrise in Covid-19 erhalten habe?

Der Insolvenzverwalter wird nicht den Umsatz von wirtschaftlichen Entlastungszahlungen im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise des Coronavirus anstreben. Das Geld, das Sie für Ihre unmittelbarsten finanziellen Bedürfnisse verwenden können.

Muss ich meine Hypothekenzahlungen während des Herunterfahrens des Corona-Virus noch leisten?

Ja. Sie müssen weiterhin wie versprochen Zahlungen leisten. Unter bestimmten Umständen kann eine Anwaltskanzlei eine Erleichterung vom Gericht erhalten.

Wenn Sie noch keine Unterlagen eingereicht haben, kann eine Anwaltskanzlei gemäß den vom Kongress verabschiedeten neuen Gesetzen möglicherweise eine gewisse Erleichterung von Ihrem Gläubiger erhalten. Natürlich muss Ihre Bank, die Ihre Hypothek hält, über Ihre finanziellen Probleme oder den Verlust von Arbeitsplätzen informiert werden, bevor Sie Zahlungen verpassen.

Wird sich meine Insolvenzentlastung aufgrund der Corona-Virus-Krise verzögern?

Ihre endgültige Insolvenzentlastung kann verschoben werden, wenn Ihre 341-Sitzung verschoben oder bis auf weiteres fortgesetzt wird. Bleiben Sie mit Updates von Ihrem Gericht oder Treuhänder auf dem Laufenden. Aktualisierte Informationen können Ihnen auch per E-Mail gesendet werden, selbst nachdem Ihr Meeting stattgefunden hat. Es ist wichtig, dass Sie alle Anforderungen erfüllen, die Ihnen mitgeteilt wurden. Es gibt keine Entschuldigung für fehlende Anhörungen oder Gerichtstermine.

Wird mein automatischer Insolvenzaufenthalt von diesen Änderungen aufgrund von Covid-19 betroffen sein?

Nicht, wenn Ihr Insolvenzverfahren nicht abgewiesen wurde. Andernfalls bleibt der automatische Aufenthalt in Kraft, sofern bestimmte Ausnahmen nicht erfüllt sind, z. B. wenn Ihr Gläubiger eine Befreiung vom Aufenthalt beantragt. Schuldnern, die in kurzer Zeit mehrere Insolvenzfälle einreichen, wird möglicherweise auch ein automatischer Aufenthalt verweigert, und Sie dürfen das CoronaVirus nicht als Entschuldigung verwenden.

Sollte ich meine Gläubiger während dieser Corona-Virus-Krise kontaktieren?

Das Gericht wird die Gläubiger gemäß den gesetzlichen Bestimmungen benachrichtigen, sodass Sie Ihre Gläubiger nicht kontaktieren müssen.

Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer Insolvenz während der CoronaVirus-Pandemie?

Anwaltskanzleien helfen Ihnen in dieser schwierigen Krise. Ein Insolvenzantrag mag überwältigend und kompliziert erscheinen, insbesondere bei all den Änderungen und der Unsicherheit, aber sie können Ihnen dabei helfen, Ihren Weg zu finden, um Ihren Konkurs abzuschließen. Lassen Sie sie wissen, wie sie Ihnen helfen können.



Quelle: by Lance Winslow

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