Tourismusbranche MV schlägt Dreiklang für Regeln ab Ostern vor

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3G in Innenbereichen – Anreisetest für alle ab zwölf Jahre – Testfreiheit für Geimpfte / Mehr als 1.000 Träger des Siegels „Mehr Sicherheit im Urlaubsland“

Tourismusbranche MV schlägt Dreiklang für Regeln ab Ostern vor © TMV

Wie sollen Gäste und Gastgeber den Urlaub 2022 trotz Corona vorausschauend planen? Welche Regeln können bei Anreise und während des Aufenthaltes im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern gelten? Mit diesen Fragen hat sich die Tourismusbranche des Bundeslandes befasst und im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am 24. Januar ein schlankes Ideen- und Forderungspapier vorgelegt, das ab dem 1. April im Hinblick auf Ostern relative Planungssicherheit geben soll. Es setzt mit 3G für Innenbereiche, einem Anreisetest und Testfreiheit für vollständig Geimpfte einen möglichen Rahmen für das Reisen in Mecklenburg-Vorpommern.

Dazu Tobias Woitendorf, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern: „Die Osterregeln sollen einfach nachvollziehbar sein und Gesundheitsschutz genauso gewährleisten wie möglichst wirtschaftliches Arbeiten unter den gegebenen Pandemiebedingungen. Es ist besser, einen Plan zu haben als keinen, auch wenn er nur mit Bleistift gezeichnet ist. Das Lösen von den stark beschränkenden 2G-Plus-Regeln ist für viele Unternehmen wichtig. Es würde einen echten Saisonstart ermöglichen, der in diesem Jahr früher als 2021 gelingen sollte.“

Folgendes ist im Ansatz vorgesehen: Alle Gäste ab zwölf Jahre benötigen für die Anreise nach Mecklenburg-Vorpommern einen negativen Corona-Test; eine Ausnahme soll für Geboosterte gelten. Während des Aufenthaltes soll für Innenbereiche die 3G-Regelung gelten, sprich, der Zutritt für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich sein. Dabei gelten Impfzertifikate, die digital – zum Beispiel in der Corona-Warn-App oder der CoV-Pass-App – oder als Dokument erbracht werden. Das Tragen medizinischer Mund-Nase-Bedeckungen in Innenbereichen soll weiterhin gelten. Zudem empfiehlt die Branche, das Thema Kontaktnachverfolgung nicht gänzlich ad acta zu legen, auch wenn die Lizenz des Landes für die Luca-App nicht verlängert wird und die Gesundheitsämter häufig überlastet sind.

Neben den Osterregeln: Forderungen aus dem Tourismus für mehr Klarheit
Die einfachen und verständlichen Regeln, die aus Sicht der Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommern landesweit – und gern auch darüber hinaus – ab Ostern gelten sollten, sind unter tourismus.mv veröffentlicht. Sie enthalten auch einige Forderungen für zu klärende Fragen:

  • So sollen unter anderem Regeln zum Impfstatus und zum Testen rechtzeitig festgelegt und kommuniziert werden. Dazu gehört eine klare Definition und Abgrenzung von verschiedenen Status (vollständig geimpft, genesen, geboostert).
  • Idealerweise soll auch die Corona-Verordnung vereinfacht und lesbarer gestaltet werden.
  • Vonnöten seien ausreichende Testkapazitäten, wobei besonders auch Kinder ab zwölf Jahre mitgedacht werden sollten. Die Testvergütung sollte angepasst werden.
  • Bei Zusammenkünften von ausschließlich Geimpften und Genesenen solle es künftig keine zahlenmäßige Begrenzung geben, unter 3G-Bedingungen könnte die maximale Personenzahl auf 50 beschränkt werden.
  • Als notwendig erachtet wird überdies eine klare Positionierung zur Kontaktnachverfolgung.
  • Möglichst geprüft werden solle die öffentliche Förderung zur Umsetzung einer digitalen und automatisierten Impfnachweiskontrolle durch z. B. Integration in Buchungsstrecken und Meldescheinsysteme.

Hohe Sicherheitsstandards im Tourismus mit Siegel „Mehr Sicherheit im Urlaubsland MV“
Gesundheitsschutz für Gäste und Mitarbeiter*innen ist für die Tourismusbranche weiterhin wichtig. Für die Einhaltung von Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln steht seit Dezember 2020 das Siegel „Mehr Sicherheit im Urlaubsland MV“. Derzeit beteiligen sich 1.010 Unternehmen, darunter Hotels und Freizeitanbieter, an der Initiative, die auch im dritten Pandemiejahr fortgesetzt werden soll.

Zum Herunterladen:
Modell der Tourismusbranche für eine erfolgreiche Saison 2022 (PDF)

Quelle: Mecklenburg-Vorpommern