Thomas-Cook-Pauschalreisen: Ansprüche je…

31. Mai 2020

Viele Kunden, die bei Thomas Cook eine Pauschalreise gebucht hatten, sind nach der Pleite des Anbieters auf ihren Kosten sitzengeblieben, weil die Haftungssumme des Insolvenzabsicherers nicht ausreichend war. Ende 2019 kündigte die Bundesregierung dann an, diesen Kunden ihren finanziellen Schaden zu ersetzen.

Nun endlich gibt es die Möglichkeit für die betroffenen Kunden von Thomas Cook und Tour Vital Touristik, sich in einem dafür bereitgestellten Portal zu regsitrieren und für die freiwillige Ausgleichszahlung anzumelden. Dort müssen Sie Ihre Angaben, Belege und Erklärungen übermitteln und eintragen, welche Leistungen von dritter Seite Sie bereits erhalten haben. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob eine freiwillige Ausgleichszahlung (so nennt der Bund seine Leistung) in Betracht kommt. Anmeldefrist ist der 15. November 2020.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Sie müssen bei einem deutschen Tochterunternehmen von Thomas Cook, bei der Thomas Cook International AG oder bei der Tour Vital Touristik GmbH eine Pauschalreise gebucht und von der Zurich-Versicherung einen „Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ erhalten haben.
  • Voraussetzung ist auch, dass Sie die von Ihnen gezahlten Reisepreise infolge der Insolvenz der genannten Reiseveranstalter nicht oder nicht vollständig von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erstattet bekommen.
  • Außerdem müssen Sie Ihre Forderungen gegenüber der Zurich-Versicherung geltend gemacht und Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet haben.
  • Sie müssen dem Bund Ihre bestehenden Ansprüche gegenüber Dritten, insbesondere gegen die Zurich-Versicherung und den betreffenden Reiseveranstalter, abtreten. Der Bund will diese Ansprüche gegen die Zurich Versicherung und den Reiseveranstalter so konzentriert verfolgen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.

Welches Portal sollten Sie nutzen?

  • Reisende, die eine Pauschalreise vor der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gebucht hatten, sollen Ihre Anmeldung über das Thomas Cook Bundportal vornehmen.
  • Betroffene Pauschalreisende der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz  nutzen das Thomas Cook Bundportal unter dieser Internetadresse.

Weitere Informationen finden betroffene Verbraucher auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen

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