Portugal: Auswärtiges Amt

13. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Portugal zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.

Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Eine grundsätzliche 14-tägige Hotelquarantäne bei Einreise auf dem Luft- oder Landweg gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.

Mit dem Eintreten des öffentlichen Notstandes am 3. Mai 2020 werden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Wohnung nur noch für unaufschiebbare Berufsausübung, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen) zwar grundsätzlich aufgehoben, aber die Bevölkerung ist dennoch weiterhin dazu angehalten ihrer „Bürgerpflicht“ nachzugehen und Bewegungen im Land auf das Nötigste zu beschränken und möglichst auf soziale Kontakte zu verzichten.

Sofern die neuen Maßnahmen eine positive Wirkung zeigen, kann nach einer Neubewertung der Lage am 18. Mai 2020 mit einer weiteren Lockerung der Einschränkungen gerechnet werden.

Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss immer einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten.

Seit dem 3. Mai 2020 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, die maximale Fahrgastkapazität von 2/3 darf nicht überschritten werden.

Ab dem 4. Mai 2020 bieten Bürgerämter (Finanzämter, Standesämter usw.) ihre Dienste wieder an, jedoch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Auch dürfen Geschäfte bis zu 200 m² geöffnet werden, darunter Buchläden, Friseure u.ä. sowie Autohäuser. Veranstaltungen und Versammlungen sind nur noch mit max. zehn Teilnehmer-/innen erlaubt (an Begräbnissen dürfen nur Familienmitglieder teilnehmen).

Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind grundsätzlich weiterhin in ganz Portugal geschlossen. Davon ausgeschlossen sind Bibliotheken und Archive sowie Sporteinrichtungen, bei denen Einzelsport im Freien mit entsprechenden Auflagen betrieben werden kann ( z.B. Golf, Tennis, Segeln, Wassersport etc.). Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen, dürfen jedoch einen Außer-Haus-Verkauf anbieten. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind von den Einschränkungen nicht betroffen.

Für Hotelbetriebe ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist untersagt.

Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie hier.
Touristische Flugverbindungen nach Italien, Spanien und der Tschechischen Republik sowie alle internationalen Flüge außerhalb der Europäischen Union und von außerhalb der Europäischen Union zu jedem nationalen Flughafen sind ausgesetzt, mit Ausnahme von Nicht-EU-Ländern mit einer starken Präsenz portugiesischer Gemeinschaften wie Kanada, den Vereinigten Staaten und Südafrika sowie portugiesisch sprachigen Ländern (mit Ausnahme von Cabo Verde und Guinea-Bissau). Nach Brasilien sind die Strecken Lissabon-Rio de Janeiro (einmal die Woche) und Lissabon-Sao Paulo (zweimal die Woche) eingeschränkt und alle Strecken zu anderen Zielen in Brasilien ausgesetzt.
TAP Portugal und andere Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt.

Nur die Lufthansa fliegt derzeit täglich von Lissabon nach Frankfurt. Ab dem 5. Mai 2020 hat TAP die Flugrouten Lissabon – Paris und Lissabon – London wieder mit jeweils zwei Flügen die Woche aufgenommen. Weiterhin wird TAP ab dem 18. Mai 2020 den Flugverkehr zwischen Porto und Lissabon mit drei Flügen pro Woche wieder aufnehmen. Von Porto gibt es derzeit nur Flüge mit SWISS nach Zürich, ab dem 17. Mai 2020 wird aber auch die Lufthansa die Strecke Porto – Frankfurt wieder 3-4 mal die Woche bedienen. Von Faro (Algarve) gibt es derzeit weder Flüge noch die Ankündigung der Wiederaufnahme von Flugverbindungen.

Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf zehn reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis auf weiteres nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.

Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.

In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.

Azoren und Madeira

Die Autonome Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, werden Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.

Bei der Weiterreise von São Miguel ist aufgrund der derzeitigen Infektionsketten unter Umständen auch ein diagnostischer Test erforderlich.

Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 15. Mai 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel (bisher dreimal pro Woche, ab dem 18. Mai 2020 nur noch zweimal pro Woche)) und Terceira (bisher einmal pro Woche, ab dem 18. Mai 2020 zweimal pro Woche) möglich, ist eine 14- tägige obligatorische Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Ab dem 8. Mai 2020 müssen Nichtresidenten auf den Azoren grundsätzlich die Kosten für die zwangsweise Hotelquarantäne übernehmen.

Bei der Ausreise von São Miguel und Weiterreise auf eine andere Insel muss derzeit ebenfalls jeweils auf jeder einzelnen Insel eine 14-tägige Quarantäne durchgeführt werden.

Ab dem 18. Mai 2020 wird die Anzahl der Flüge mit TAP zwischen dem Festland und Madeira auf dreimal die Woche erhöht, die Flüge mit TAP sind zwischenzeitlich wieder frei buchbar.

Die Regionalregierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste (außer erkranke Personen in Behandlung und Geschäftsreisende) eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht, außer sie verfügen über eine Wohnadresse und sind nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft negativ getestet worden. In diesem Fall reicht die häusliche Quarantäne. Touristische Unterkünfte dürfen seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste aufnehmen. Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Das Nichtbefolgen dieser Quarantäneauflagen wird sowohl auf Madeira als auch auf den Azoren unter Strafe gestellt. Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten gesperrt. Segelschiffe/Yachten können nur z. B. für Versorgungszwecke und der Rückkehr von Besatzungsmitgliedern in das Herkunftsland unter bestimmten Voraussetzungen kurz anlegen. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der kompletten Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten bis auf weiteres.

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
  • Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
  • Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden,
  • Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
  • Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline:  808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.  

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist insgesamt niedrig. Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist kommt es zu Kleinkriminalität wie Diebstählen, die Anzahl von Taschendiebstählen ist recht hoch. Raubüberfälle und das Entreißen von Handtaschen kommen gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist jedoch selten.
In Lissabon sind hiervon traditionell die historischen Straßenbahnen, aber auch Bahnhöfe und U-Bahn-Stationen besonders betroffen. Die Gefahren sind in Porto nach Einbruch der Dunkelheit besonders groß.

In den kleineren Touristenzentren kommt es auch zu Einbrüchen in Ferienwohnungen oder –häuser.
In vielen Gegenden und insbesondere in Strandnähe sind Autoaufbrüche keine Seltenheit.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Halten Sie den Bargeldbestand klein, zahlen Sie lieber mit Kreditkarte oder Bankkarte und nehmen Sie Bankgebühren für mehrere Geldabhebung in geringerem Wert in Kauf.
  • Vermeiden Sie in Porto Spaziergänge ohne Begleitung nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verwahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher, zum Beispiel im Hotel-Safe.
  • Tragen Sie Wertsachen am Körper und lassen Sie Fahrzeuge stets verschlossen.
  • Lassen Sie keine offen sichtbaren Wertgegenstände im Fahrzeug liegen und parken Sie möglichst auf bewachten Parkplätzen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Tropenstürme, extreme Wetterlagen und Strömungen im Meer

Es herrscht Atlantik- bzw. Mittelmeerklima auf dem Festland, gemäßigtes Klima auf den Azoren und subtropisches auf Madeira.

Zu Stürmen und Starkregen sowie extremen Wetterwechseln kann es in den Herbst- und Wintermonaten kommen.

An der portugiesischen Atlantikküste bestehen zum Teil lebensgefährliche Strömungen. Es kommt immer wieder zu Badeunfällen.

Insbesondere über den Azoren bilden sich von Mai bis November Tropenstürme. Im Nordatlantik ist in dieser Zeit Hurrikan-Saison.

Busch- und Waldbrände

Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Portugal aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden. Im Sommer und Herbst 2017 haben weitläufige Brände im Norden und im Zentrum des Landes zu erheblichen Schäden geführt und Menschenleben gefordert.

Erdbeben und Vulkane

Portugal, insbesondere Madeira und die Azoren liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben und vulkanischer Aktivität kommen kann.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Brände z.B. bei Fogos.
  • Seien Sie bei Fahrten in bewaldeten Gebieten besonders vorsichtig  und achten Sie auf entsprechende Meldungen in den Medien sowie ggf. Hinweise der lokalen Behörden wie der Nationalen Zivilschutzbehörde.
  • Wählen Sie den Notruf 112 bei Sichtung von Bränden.
  • Informieren Sie sich über seismische Aktivitäten beim Portuguese Institute for Sea and Atmosphere IPMA.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie unbedingt die Flaggenhinweise zur Badesicherheit und leisten Sie den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge.
  • Verfolgen Sie auf den Azoren in der Hurrikan-Saison regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen  und insbesondere ein weit verzweigtes Netz von Busverbindungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Versorgung z.B. mit Treibstoff muss im Falle von Streiks gerechnet werden.

Mehrere Autobahnen sind mautpflichtig, die Bezahlung ist meistens elektronisch möglich. Weitere Informationen gibt es unter Portugal Tolls.
In Kreisverkehren haben – sofern nichts anderes ausgeschildert ist – im Kreisverkehr befindliche Fahrzeuge Vorfahrt, bei mehrspurigen Kreisverkehren darf die äußerste, rechte Fahrspur nur zum Benutzen der nächsten Ausfahrt benutzt werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren und Berufsfahrer 0,2.

Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Parkverbot, bei Nichtbeachtung droht, dass ein Fahrzeug abgeschleppt wird. Bußgelder sind häufig direkt vor Ort zu begleichen.

  • Fahren Sie aufmerksam und vorsichtig.
  • Halten Sie insbesondere auf Überlandstraßen aufgrund einer erhöhten Unfallhäufigkeit die Verkehrs- und Geschwindigkeitsregeln strikt ein

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Pfefferspray fällt in Portugal unter die Bestimmungen des Waffengesetzes, der Besitz ist nur Inhabern des Waffenscheins der Kat. E erlaubt. Zuwiderhandlungen haben in der Regel Strafanzeige zur Folge.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Portugal ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.  Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Flugreisen von und nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. bei dessen Verlust mit einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Portugal ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden, siehe hierzu Informationen der deutschen Botschaft in Lissabon.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Portugal sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Dies gilt auch für Madeira und die Azoren.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren kommen auf Madeira vor und werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Portugal, auch die Azoren und Madeira, gelten als malariafrei.

Medizinische Versorgung

Das Niveau der medizinischen Versorgung ist im Regelfall befriedigend, insbesondere in ländlichen Regionen müssen unter Umständen aber längere Anfahrtszeiten einkalkuliert werden.

In Portugal besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom portugiesischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Quelle: Auswärtiges-Amt

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