Kirgisistan: Reise- und Sicherheitshinweise

28. August 2020



Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise, Entfall Quarantäne)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise, Entfall Quarantäne)

Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kirgisistan weiterhin gewarnt.

Das im März verhängte generelle Einreiseverbot nach Kirgisistan zur Eindämmung von COVID-19-Infektionen wurde für deutsche Staatsangehörige aufgehoben. Gleiches gilt für Staatsangehörige aus 30 weiteren Ländern, in denen die epidemiologische Lage aktuell als stabil gilt. Sollte sich die Infektionslage in Deutschland verschlechtern, ist ein erneutes Einreiseverbot nicht auszuschließen.

Flugreisen nach Kirgisistan sind aktuell wieder möglich, allerdings nach wie vor eingeschränkt. Einreisen über die Landgrenzen sind theoretisch möglich.

  • Prüfen Sie vor Reiseantritt, unter welchen Bedingungen eine Mitnahme durch die Fluggesellschaft möglich ist.

  • Prüfen Sie vor Einreise auf dem Landweg, wie die Einreise-bzw. Transitregelungen des betreffenden Nachbarlandes sind, aus dem die Einreise erfolgen soll.

  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht auszuschließen. Ende August 2016 war die chinesische Botschaft in Bischkek Ziel eines Selbstmordattentats.

Innenpolitische Lage

Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere auch in den Grenzregionen zu Usbekistan und Tadschikistan,  wo es auch noch Landminen gibt. Anfang August 2019 kam es in Koi Tash bei Bischkek zu Konfrontationen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten.

  • Seien Sie bei Reisen innerhalb Kirgisistans und insbesondere in den Grenzregionen besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Gewalt- und Bandenkriminalität mit Raubüberfällen und Taschendiebstählen haben auch Ausländer an hoch frequentierten Orten zum Ziel. In der bei Dunkelheit teilweise schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu Überfällen gekommen. Kriminelle haben sich vereinzelt als Polizisten in Uniform oder in Zivil ausgegeben. Vereinzelte Sexualdelikte wurden besonders aus abgelegenen Gebieten gemeldet.

  • Seien Sie bei Dunkelheit lieber mit dem Taxi unterwegs. Angesichts allgemeiner Kriminalität ist vor allem an schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit Vorsicht geboten.
  • Seien Sie an typischerweise von Ausländern hochfrequentierten Orten besonders wachsam, z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars sowie aufgrund von Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren.
  • Sehen sie bei Überfällen von Widerstand ab, da die Gewaltschwelle niedrig liegen kann.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, (Bus-)Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Kirgisistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist trocken und kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern. Es gibt erhebliche tägliche Temperaturschwankungen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle kirgisischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

Überlandfahrten bei Nacht sind wegen der teilweise sehr schlechten Straßen, Erdrutschen, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty.

Taxis sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden.

Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ausländer müssen vor Ausreise unter Umständen den Ausgang eines Gerichtsprozesses abwarten.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Vermeiden Sie es wenn möglich, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.

Führerschein

Für Kirgisistan gilt zwar das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8.11.1968, demzufolge Führerscheine der anderen Vertragsstaaten als Internationale Führerscheine anerkannt werden. In der Praxis, insbesondere bei Polizeikontrollen wird aber eine Übersetzung ins Russische oder Kirgisische mit notariell beglaubigter Unterschrift verlangt. Die Übersetzung kann von einem beliebigen Übersetzungsbüro gefertigt werden, anschließend muss die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt werden. In der Innenstadt von Bischkek gibt es zahlreiche Übersetzungsbüros und Notariate.

Der Internationale Führerschein gilt stets in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein.

Wanderungen und Trekking-Touren

Es gibt in Kirgisistan keine organisierte Bergrettung. Wildes Campen birgt zahlreiche Gefahren, insbesondere wenn eine Kommunikation in kirgisischer oder russischer Sprache nicht möglich ist.

  • Unternehmen Sie Wandertouren in unbekanntem Gelände nur mit ortskundiger Begleitung.
  • Verzichten Sie auf „wildes Campen“ ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter.
  • Bedienen Sie sich auch aus Sicherheitsgründen beim Besuch entlegener Gegenden möglichst sprach- und ortskundiger Begleitung.

Grenzgebiete

In den Grenzgebieten (zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China) gelten besondere Regeln (z.B. Fotografierverbot). Auch können diese Gebiete vermint sein. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen.
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder -schließungen ohne Vorlaufzeit bekanntgegeben werden.
Beim Grenzübergang Karamyk nach Tadschikistan handelt es sich nicht um einen internationalen Grenzübergang. In der Vergangenheit wurde deutschen Staatsangehörigen der Grenzübertritt dort häufig verwehrt.

  • Bereisen Sie die Grenzregionen nicht ohne ortskundige Reiseführer.

Besondere Verhaltenshinweise

Die kirgisische Polizei hat das Recht, Ihren Pass und das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten.
Die Polizei hat nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt Ihrer Taschen zu untersuchen oder Sie gar abzutasten. In der Vergangenheit wurden Touristen unter dem Vorwand der Drogenkontrolle vereinzelt dazu genötigt und mit der Forderung von „Gebührenzahlungen“ konfrontiert.

  • Führen Sie stets Ihren Reisepass bei sich.
  • Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ und behalten Sie die Ruhe.
  • Treten Sie generell gegenüber Staatsvertretern höflich, aber selbstbewusst auf und weisen Sie ggf. auf Ihre Rechte hin.
  • Kontaktieren Sie im Notfall die deutsche Botschaft in Bischkek.

LGBTIQ

Diskriminierung aufgrund geschlechtlicher Vorlieben ist verboten; Homosexualität ist nicht strafbar, jedoch gesellschaftlich verpönt. In der kirgisischen Verfassung ist die Ehe explizit als eine Verbindung von Mann und Frau definiert. Ein Gesetzesentwurf gegen die „Propagierung nichttraditioneller Lebensweisen“ ist seit längerem im Parlament anhängig. Die Teilnahme einzelner LGBTQ-Vertreter an einem Marsch für Frauenrechte im März 2019 führte zu heftigen Anfeindungen und einem Wiederaufleben der Diskussion um diesen Gesetzentwurf.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren von Flugplätzen, militärischen und strategisch wichtigen Einrichtungen sowie im Grenzgebiet ist verboten.

Drogendelikte werden schon bei geringfügigen Verstößen hart bestraft, meist mit Haftstrafen zwischen fünf und 20 Jahren.

Fahrzeugführer, die in einen Unfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt waren, dürfen das Land für die Dauer der Untersuchungen bzw. einer Gerichtsverhandlung bis zur Klärung der Schuldfrage nicht verlassen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Som (KGS). Kreditkarten werden nur selten akzeptiert, bieten sich jedoch in Bischkek an den Geldautomaten zur problemlosen Bargeldabhebung an.

Der Umtausch von Bargeld in Euro oder US-Dollar ist in den größeren Städten problemlos möglich. Es sollten möglichst nur neuere Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 Euro) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.

Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise in die Kirgisische Republik rechnen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen unabhängig vom Reisezweck für Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum.
Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Alternativ kann online ein eVisa für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken beantragt werden.

Registrierung

Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten, müssen sich innerhalb von 5 Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde registrieren. Zuständig ist der Staatliche Registrierungsdienst.
Die Registrierungspflicht gilt nach bisherigen Erkenntnissen auch für Inhaber von e-Visa.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in russischer oder kirgisischer Sprache mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, müssen allerdings ab einem Wert von 10.000 US-Dollar pro Person deklariert werden.

Gegenstände für den persönlichen Bedarf inklusive 1000 Zigaretten oder 1000 Gramm Tabak sowie 1,5 Liter Alkohol und 2 Liter Wein können zollfrei eingeführt werden. Wertvolle Gegenstände sollten bei Einreise deklariert werden. Unverpackte Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.

Reisegepäck muss vollständig wieder ausgeführt werden.

Einreise mit dem Pkw

Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Motorrädern sollten Reisende, die eine Fahrt durch mehrere Länder mit dem eigenen Kfz unternehmen, bspw. über Kirgisistan, Kasachstan, Russland, Belarus und von dort über Polen zurück nach Deutschland, darauf achten, dass die bei der Einreise in die Eurasische Wirtschaftsunion an der kirgisischen Grenze erteilte temporäre Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug die für die Strecke notwendige Fahrtzeit abdeckt. Die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung ist mit ausreichend langer Gültigkeitsdauer grundsätzlich möglich. Ohne Genehmigung ist mit erheblichen Problemen und Strafen bei der Ausreise aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu rechnen.

Heimtiere

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen Impfpass mit Nachweis einer tierärztlichen Untersuchung innerhalb der letzten 5 Tage vor Einreise.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Seit November 2016 ist das ganze Land offiziell von der WHO als malariafrei erklärt worden.  Zuvor gab es vereinzelt nachgewiesene Infektionen mit Plasmodium vivax.

HIV/AIDS

Das HIV Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz  <0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.

Tuberkulose

Tuberkulose stellt in Kirgisistan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch über Über 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.

Frühsommermeningoenzephalitis FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis

Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung ist im Land äußerst selten, die Datenlage ist allerdings spärlich.

Bruzellose

Besonders in ländlichen Gebieten werden immer wieder Bruzelloseerkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.

Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber

Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kirgisistan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April – Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

Milzbrand (Anthrax)

Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

Geografisch bedingte Erkrankungen

Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden.
Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.     

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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