Jamaika: Reise- und Sicherheitshinweise

11. Juni 2020

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
– Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
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– Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Letzte Änderungen:
Aktuelles, Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Jamaika zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen.

Seit dem 1. Juni 2020 sind die Flug- und Seehäfen für rückkehrende Jamaikaner und andere Staatsangehörige mit Daueraufenthaltsrecht auf Jamaika wieder geöffnet. Eine 14-tägige Quarantäne für diese Personen gilt weiterhin. Erst ab 15. Juni 2020 gilt die Grenzöffnung auch für den internationalen Tourismus, für Privat- und Geschäftsreisen. Vom 15. bis 30. Juni 2020 ist der Aufenthalt für Touristen jedoch beschränkt auf einen von der Tourismusbehörde festgelegten Korridor entlang der Nordküste und nur auf solche Hotels, die zur Wiedereröffnung zertifiziert wurden, weil sie die verlangten Covid-19 Schutzmaßnahmen bereits beachten. Reisen quer durchs Land, im Landesinneren sind zunächst daher noch nicht möglich.

Personen ab einem Alter von 65 Jahren oder mit Komorbidität sollen sich häuslich isoliert aufhalten und dürfen nur noch einmal täglich für notwendige, lebenswichtige Besorgungen, wie Supermarkt, Apotheken usw. aus ihrem Haus. Auch dies kann deutsche Touristen und Ansässige oder längerfristige Touristen ab diesem Alter betreffen. Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr, ab 15. Juni bis 30. Juni 2020 von 22 Uhr bis 5 Uhr. Zwingend vorgeschrieben sind nun Nasen- und Mundschutzmasken in der Öffentlichkeit zu tragen.

Arbeits- und Bürostunden wurden auf maximal 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags festgelegt.

Für deutsche Reisende wurde eine Rückholaktion durchgeführt.

  • Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft in Kingston, sollten Sie sich noch touristisch in Jamaika aufhalten.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Aufgrund eines erheblichen Anstiegs der Gewaltkriminalität wurde für folgende Regierungsbezirke (Parishes) der Ausnahmezustand ausgerufen:
– St. James (einschließlich Montego Bay),
– Hanover und
– Westmoreland (einschließlich Negril),
– Teilen von Kingston und St. Andrew.
– Clarendon und
– St. Catherine.

Dies bedeutet eine stärkere Präsenz von Militär und Polizeikräften, die u.a. auch Personen- und Fahrzeugkontrollen durchführen, mit erweiterten Rechten u.a. für die Festnahme Verdächtiger.

  • Seien Sie in den genannten Parishes besonders vorsichtig und planen Sie aufgrund vieler Kontrollen stets genügend Fahrzeit ein.
  • Verzichten Sie auf Bewegungen außerhalb der Hotelanlagen nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Führen Sie stets Kopien Ihrer Reisedokumente mit sich.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Zur intensivierten Verbrechensbekämpfung erklärte die jamaikanische Regierung bereits 2018 begrenzte Gebiete zu „Zones of Special Operations“ (ZoSos). Die Einwohner in diesen Zonen unterliegen bestimmten Ausgehbeschränkungen und dürfen die Zonen nur mit Ausweispapieren verlassen. Die erste dieser Zonen, in „Mount Salem“, lag im gleichen Distrikt (Parish) wie viele der u. a. auch von deutschen Touristen genutzten Hotels in und um Montego Bay, eine zweite in Denham Town, Kingston.
Die Hauptverbindung zwischen dem Flughafen Montego Bay und den Piers mit den Kreuzfahrtschiffen wird besonders überwacht und gilt als sicher.

Es kann zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meistens friedlich verlaufen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und seien Sie besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Führen Sie stets Kopien Ihrer Reisedokumente mit sich.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist landesweit, aber insbesondere in der Hauptstadt Kingston, aber auch in städtischen Bezirken der Touristenzentren Montego Bay, Negril und Ocho Rios hoch. Es kommt nicht selten zu Diebstählen bzw. bewaffneten Überfällen. Die Bereitschaft, Waffen einzusetzen, ist dabei sehr hoch.
In den letzten Jahren gab es vereinzelte Überfälle auf Busse bei Überlandfahrten. Daneben ist Raub mit Körperverletzung im Zusammenhang mit Konsum und Handel mit Marihuana und anderen Drogen an der Tagesordnung. Häufig sind junge Touristen betroffen. Es sind Fälle bekannt, in denen Drogenhändler und Polizisten naiven Touristen gemeinsam Fallen stellten.

Auch Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor.
Kreditkartenmissbrauch ist verbreitet.

Fahrzeugdiebstähle und –aufbrüche sind insbesondere auf unbewachten Parkplätzen an der Tagesordnung. Vereinzelt gab es in der Nacht falsche „Polizeikontrollen“ durch Kriminelle, die arglos anhaltende Passanten ausraubten.

  • Seien Sie im gesamten Land besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand.
  • Meiden Sie Spaziergänge allein nach Einbruch der Dunkelheit außerhalb von Hotelanlagen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf und lassen Sie im Hotel, im Mietwagen und am Strand keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt zurück.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
  • Meiden Sie jeden Kontakt mit Drogen und die Einnahme von Drogencocktails, die vor allem in den Touristenzentren angeboten werden.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist tropisch-maritim.
Von Juni bis Ende November ist Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen, die zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen können.

Jamaika liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es existieren Inlandsflugverbindungen nach Montego Bay und zu anderen kleineren Inlandsflughäfen. Eine zuverlässige und komfortable Busverbindung mit Bussen der „Knutsford Express“ besteht zwischen Montego Bay und Kingston, auch als Flughafenzubringer sowie auf andern Hauptverkehrsverbindungen der Insel, z. B. nach Ocho Rios, Negril und Port Antonio von Kingston aus.

In Jamaika herrscht Linksverkehr. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und kurvenreich. Wegen des teilwiese sehr schlechten Straßenzustands, plötzlich auftauchender Hindernisse sowie von deutschen Standards abweichender Fahrweise ist besonders umsichtiges und defensives Verhalten im Straßenverkehr geboten. Motorräder und -roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden; es besteht Helmpflicht.

Die wichtigsten Verkehrsmittel in Jamaika sind Bus und Minibus. Mit schlecht gewarteten Fahrzeugen, schlechtem technischen Zustand ist außerdem zu rechnen Sie sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt und auch immer wieder Tatort von Überfällen und Diebstählen. Mietwagen der größeren bekannten Vertriebe sind normalerweise in gutem Zustand. Das Reisen mit einem amtlich zugelassenen Taxi (Fahrzeug mit einem roten PP-Kennzeichen) ist eher zu empfehlen; Taxameter existieren nicht. Es werden häufig nach Fahrtende überhöhte Preise gefordert.

Die Fahrzeuge der Einheimischen sind oft in einem schlechten technischen Zustand.

  • Verzichten Sie möglichst auf Busse und Minibusse.
  • Vereinbaren Sie Fahrpreise für Taxis vor Fahrtantritt.
  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv und meiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Fahren Sie auch bei einem kleineren Unfall möglichst weiter und melden sich beim nächsten Polizeiposten.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Sexuelle Handlungen unter gleichgeschlechtlichen Partnern sind in Jamaika strafbar. Ein großer Teil der Bevölkerung ist zudem Homosexuellen gegenüber feindlich eingestellt. Gewalttätige Übergriffe gegen Homosexuelle und Transsexuelle sind nicht selten.

Rechtliche Besonderheiten

Seit April 2015 wird der Besitz von zwei Unzen (ca. 56 Gramm) Cannabis nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Der Besitz größerer Mengen sowie der Handel und Konsum von Drogen (auch Cannabisprodukten) werden hart bestraft. Es muss zunächst mit Untersuchungshaft bis zur Verhandlung gerechnet werden. Meist kommt es zu Verurteilungen wie Geldstrafen und/oder Gefängnis und danach zu Abschiebungen. Die Haftbedingungen sind dabei äußerst prekär.

Im gesamten öffentlichen Raum (u. a. Stadien, Parks, Behörden, öffentlicher Nahverkehr, Bushaltestellen, Gesundheits-, Sport- und Bildungseinrichtungen, Restaurants, Bars, Konzerte) sind der Konsum von Cannabisprodukten und das Rauchen von Tabakprodukten verboten. Bei Verstößen drohen Ordnungsstrafen.

  • Beachten Sie die Grenzen für Drogenbesitz und das Rauchverbot unbedingt.
  • Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Jamaika-Dollar (JMD). Kreditkarten werden in Jamaika problemlos akzeptiert, die Abhebung von Bargeld an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten ist vielerorts mit Kredit- und Bankkarten (Maestro) möglich. Der Umtausch von Euro und US-Dollar ist an vielen Wechselstuben möglich. Man sollte nur kleinere Geldbeträge bei sich führen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über das Ende des beabsichtigten Aufenthaltshinaus gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen zu touristischen bzw. bis zu 30 Tagen zu geschäftlichen Zwecken kein Visum.
Eine Verlängerung des Aufenthalts vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann gegen Gebühr direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.

An- bzw. Abreise über die USA

Einfuhrbestimmungen

Fremdwährung darf unbegrenzt eingeführt werden, muss aber deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag begrenzt.
Die Landeswährung darf weder ein- noch ausgeführt werden.

Für die Kontrolle im Rahmen der Zollvorschriften bei der Ankunft wird meistens bereits im Flugzeug ein Formular ausgegeben, das vom Reisenden die Auflistung von anderen als für den persönlichen Bedarf mitgebrachten Gegenständen mit Wertangabe verlangt.

Frei zur Einfuhr sind für alle Reisenden ab 18 Jahren neben dem persönlichen Gepäck zusätzlich 170 ml Parfüm und 340 ml Eau de Toilette sowie 1 Liter alkoholische Getränke und 200 Zigaretten oder 50 Zigarren; die Artikel müssen aber angegeben werden.

Verboten ist die Einfuhr von Waffen (auch Attrappen und Pfeffersprays).

Heimtiere

Die Einfuhr von Haustieren ist grundsätzlich nicht möglich.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet kann der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt werden. Dies gilt auch für Transit/Zwischenstopp zum Flugzeugwechsel in Endemiegebieten ungeachtet der Transitzeit! Bei direkter Einreise aus Deutschland ist dieser nicht erforderlich.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in vielen Landesteilen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Aktuell gibt es zwar keine dokumentierten Fälle von einer autochtonen, d.h. im Land selber erworbenen Malaria. Allerdings ist als Krankheitsüberträger die Anopheles-Mücke weiterhin vertreten, so dass auch künftige Ausbrüche prinzipiell nicht vollkommen auszuschließen sind. Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetiersekreten kontaminiertes u.a. Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erfolgen.

Medizinische Versorgung

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Jamaikas nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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