Island: Auswärtiges Amt

15. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Island zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Der Flugverkehr unterliegt weltweit starken Einschränkungen. Auch von Island aus bestehen nur noch sehr wenige Flugmöglichkeiten.  Das öffentliche Leben unterliegt  weiterhin Einschränkungen. So sind derzeit z.B. nur Versammlungen bis 50 Personen – unter Einhaltung eines 2-Meter-Abstands – erlaubt, der Einzelhandel hat unter Auflagen geöffnet. Änderungen bei diesen Einschränkungen sind ab Ende Mai 2020 angekündigt.

Alle nach Island Einreisenden, auch Touristen, sind grundsätzlich verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Änderungen bei den Einreisebestimmungen sind ab dem 15. Juni 2020 angekündigt, Informationen zur Ausgestaltung und Umsetzung stehen noch aus.

  • Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über noch bestehende Flugverbindungen und auf der Webseite der Deutschen Botschaft Reykjavik
  • Nutzen Sie die vorhandenen Möglichkeiten, um umgehend nach Deutschland zurückzukehren.
  • Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite des isländischen Zivilschutzes über Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
  • Informieren Sie sich über Quarantänemaßnahmen auf der Webseite des isländischen Gesundheitsministeriums.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate Islands ist sehr niedrig, Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf öffentlichen Plätzen und in Verkehrsmitteln aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht subarktisches Meeresklima mit kühlen Sommern und relativ milden Wintern.

Island liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu leichteren Erdbeben, aber intensiverer vulkanischer Aktivität kommen kann. Zahlreiche Vulkane zeigen weiterhin mehr oder weniger Aktivität und können auch kleinere Flutwellen verursachen.
Das isländische Department of Civil Protection and Emergency Management sendet ggf. Textnachrichten an alle sich in der jeweils betroffenen Gegend eingeschalteten Mobiltelefone.

  • Informieren Sie sich über aktuelle Warnmeldungen und die Wetter- und Straßenverhältnisse z.B. bei der Icelandic Association for Search and Rescue.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Eine durchgehende Asphaltierung des Straßennetzes in Island ist nicht gegeben, insbesondere ins Hochland führen Schotterstraßen, die teilweise nur mit Allradantrieb befahren werden können und die nicht verlassen werden dürfen.
Es gilt ganzjährig Lichtpflicht ebenso wie ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Die Grüne Versicherungskarte ist mitzuführen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten.

Rechtliche Besonderheiten

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit hohen Bußgeldern belegt und können auch einen Führerscheinentzug nach sich ziehen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Isländische Krone (ISK). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts in Island gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.

Informationen zu allen Aufenthaltsfragen bietet The Directorate of Immigration.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Angelausrüstung muss bei der Einfuhr nachweislich desinfiziert sein; bei Ankunft kann dies ggf. noch auf eigene Kosten erfolgen.

Reitkleidung muss unmittelbar vor Einfuhr nachweislich gereinigt worden sein. Sättel und Zaumzeug aus Leder können nur unbenutzt und noch original verpackt eingeführt werden. Eine Desinfizierung bzw. Reinigung reicht bei Reitausrüstung aus Leder nicht aus.
Aktuelle Informationen hierzu bietet die Icelandic Food and Veterinary Authority.

Die Einfuhr von ungekochtem Fleisch – hierzu zählt z.B. auch geräucherter Schinken und Salami – sowie von ungekochter Milch und rohen Eiern ist verboten.

Die Wertgrenze bei der Einfuhr von Gütern beträgt von 88.000 ISK, der Maximalwert für einen einzelnen Gegenstand 44.000 ISK.

Allgemeine und sonstige Zollvorschriften, auch über die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen, bietet das Directorate of Customs.

Heimtiere

Die Ein- und Durchfuhr von Tieren unterliegt der Genehmigungspflicht des Fischerei- und Landwirtschaftsministeriums. Nähere Angaben und Antragsvordrucke sind bei der Icelandic Food and Veterinary Authority abrufbar.
Für Touristen könnte die Mitnahme von Haustieren wegen der vorgeschriebenen vierwöchigen Quarantäne problematisch sein.

Gesundheit

Aktuelles

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Island sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden bei besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B und bei Langzeitaufenthalten auch gegen Meningokokkenmeningitis C empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist insgesamt als befriedigend einzustufen. Insbesondere in der Urlaubssaison (Sommermonate) ist aber mit teilweise langen Wartezeiten zu rechnen.
Deutsche Staatsangehörige, wie alle anderen EU-Staatsangehörigen, die sich vorübergehend in Island aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach isländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 1.000 ISK (ca. 7,00 €) sofort fällig. Der Eigenanteil und Ausschlusstatbestände unterscheiden sich von deutschen Regelungen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Quelle: Auswärtiges-Amt

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