Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise

4. Juni 2020



Einschließlich Britische Überseegebiete

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
– Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
– Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
– Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch im Vereinigten Königreich zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Aktuelle Informationen hierzu bietet das britische Gesundheitsministerium.

Die Einreise in die British Virgin Islands wird Reisenden, die sich in den vorangegangenen 14 Tagen in von Covid 19 besonders betroffenen Ländern einschließlich Deutschland aufgehalten haben, nicht mehr gestattet. Ausgenommen sind Staatsangehörige der British Virgin Islands und Inhaber einer unbeschränkten Aufenthaltserlaubnis.

  • Bemühen Sie sich angesichts möglicherweise wegfallender Flugverbindungen um eine rasche Rückreise nach Deutschland, wenn Sie keinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben.
  • Vergewissern Sie sich der Flug- und Reiseverbindungen vor Antritt einer Reise. Eine unverbindliche Übersicht bietet die Deutsche Botschaft in London
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland nicht mehr Mitglied der Europäischen Union.  Aufgrund des Austrittsabkommen ändert sich für Bürgerinnen und Bürger und Reisende bis zum 31. Dezember 2020 erst einmal nichts.

Sicherheit

Terrorismus

In Großbritannien wurden einzelne terroristische Anschläge mit Todesopfern und Verletzten verübt, zuletzt am 22. Mai 2017 in Manchester, am 3. Juni 2017 auf der London Bridge und in Borough Market sowie am 15. September 2017 in der U-Bahn-Station Parsons Green und am 29. November 2019 erneut auf der London Bridge in London, sowie am 2. Februar 2020 in London.

Für Bedrohungslagen wegen Terrorismus gilt für alle drei Landesteile des Vereinigten Königreichs (England, Wales, Schottland) die Stufe 3 (von 5) „Substancial“ und in Nordirland die Warnstufe 4, „Severe“. Informationen zu den Warnstufen bietet das Joint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5).

Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten..

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Für Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen wenden Sie sich an das Home Office, Tel. +44 20 7035 4848 sowie an das Terrorism-National-Emergency
  • Zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wenden Sie sich an die Police Service of Northern Ireland (PSNI), Tel. +44 845 600 8000.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Kriminalität

In Großstädten und dort insbesondere an bei Touristen beliebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, vereinzelt auch zu Gewaltdelikten. In einzelnen Vierteln von Großstädten, aber insbesondere auch in den Britischen Überseegebieten kann die Kriminalität und Gewaltbereitschaft erheblich variieren.

  • Beachten Sie die hilfreichen Tipps der British Transport Police gegen Taschendiebe.
  • Erkundigen Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel nach der Sicherheit von Vierteln, die Sie nicht kennen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima auf dem Festland ist gemäßigt, in den Überseegebieten tropisch bzw. subtropisch.
Auf dem Festland können extreme Wetterlagen mit Stürmen und Starkregen nicht ausgeschlossen werden.

Im Nordatlantik und insbesondere in der Karibik ist von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Auf Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Turks & Caicos Inseln, auf Montserrat und Anguilla kann es dann zu schweren Wirbelstürmen und in der Folge zu erheblichen Überschwemmungen, Erdrutschen und Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen kommen.

Einige Britische Überseegebiete wie insbesondere St. Helena und Montserrat liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretungen für die Britischen Überseegebiete

Die Botschaft London ist zwar die zuständige diplomatische Vertretung auch für die Überseegebiete des Vereinigten Königreichs, nimmt dafür aber keine konsularischen Aufgaben wahr.
Für Anguilla, British Virgin Islands und Montserrat ist die Deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago konsularisch zuständig. In Tortola, British Virgin Islands, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für Bermuda ist das Generalkonsulat in New York/USA konsularisch zuständig. In Hamilton, Bermuda, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für Cayman Islands und Turks & Caicos Islands ist die Deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika konsularisch zuständig.
Für St. Helena & Dependencies ist das Deutsche Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika konsularisch zuständig.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein enges Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in London U-Bahnen. Das Verkehrsnetz von Britischen Überseegebieten besteht in der Regel aus Busverbindungen und Taxis.

Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Find-Your-Great-Britain.
Es herrscht Linksverkehr. Stellen Sie bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sicher, dass Scheinwerfer hierfür eingestellt sind bzw. entsprechend abgeklebt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,8, in Schottland 0,5.

Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linke verlangt langsames Heranfahren.

An wenigen Kreuzungen ohne Regelung mit Zeichen haben die Hauptstraßen Vorrang, ggf. gilt die Verständigung unter Verkehrsteilnehmern zur Reihenfolge des Weiterfahrens.
Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern nichts anderes markiert ist, es sollte so frühzeitig wie möglich in die richtige Spur eingefädelt werden. Blinkzeichen werden schon beim Einfahren entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt.
Gelbe Markierungen am Fahrbandrand bedeuten Parkverbot, rote Halteverbot, eine durchgezogene rote Doppellinie absolutes Halte- und Parkverbot.

Umweltzonen – (Ultra) Low Emission Zone

Bei Fahrten in den Großraum London müssen größere Fahrzeuge (wie z.B. Wohnmobile, Minibusse oder Pickups) die erforderlichen Emissionsstandards für die Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, LEZ) erfüllen. Um dies festzustellen, ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei der für die LEZ zuständigen Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) notwendig. Dies sollte 10 Tage vor Einreise erfolgen. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Ausführliche Informationen erteilt die TfL.

Die LEZ (Niedrigemissionszone) in London wurde in die ULEZ (Ultra Low Emission Zone) umbenannt und betrifft noch mehr Fahrzeuggruppen als die LEZ. Ab 25. Oktober 2021 wird die Zone auf den Großraum London ausgeweitet.

Versicherungsnachweis

Autoreisende müssen frühestens ab Januar 2021 für Fahrten in das Vereinigte Königreich eine Grüne Versicherungskarte als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitführen. Reisende sollten vor Abreise prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt..

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird  mindestens bis zum 31. Dezember 2020 für kurzfristige Aufenthalte weiterhin anerkannt, siehe EU drivers visiting or living in the UK after EU Brexit.

LGBTIQ

Homosexualität ist im Vereinigten Königreich nicht strafbar und wird von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert.
Auch in den britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht mehr strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ-Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit dem auf das Festland des Vereinigten Königreichs.

Rechtliche Besonderheiten

Waffen

Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten:

CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Näheres unter Bestimmungen zum Mitführen von Messern und unter Bestimmungen und Beschränkungen zur Einfuhr von Schusswaffen, Messern, Schwertern und anderen Angriffswaffen.

Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitzverbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar zu einer Haftstrafe sind in der Regel die Folge.
Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen.

  • Wenn Sie mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, sollten Sie sich unbedingt bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland erkundigen, selbst wenn Sie im Besitz eines deutschen Waffenscheins sind.

Beihilfe zu illegaler Einreise

Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000,- GBP pro illegal Einreisendem belegt.

  • Seien Sie bei der Mitnahme von Anhaltern besonders vorsichtig und vergewissern Sie sich eines Aufenthaltstitels.

Drogen

Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. FAQs für Verbraucher zum Brexit bietet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen BaFin.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise auf das Festland des Vereinigten Königreichs ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja (mindestens noch bis 31.12.2020)
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.

Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Selbst wenn sie inzwischen wieder als „aufgefunden“ gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat, St. Helena & Dependencies und Turks & Caicos Islands

Anguilla

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.

Visum

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

Bermuda

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.

Visum

Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: maximal 21 Tage, Verlängerung ist beim Department of Immigration zu beantragen.

Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt.

Bei Einreise müssen ein Round-Trip Ticket, eine Hotel- oder Host-Adresse sowie Immigrations- und Zollformulare vorgelegt werden, die im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt werden.

British Virgin Islands

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.

Visum

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

Cayman Islands

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Visum

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich.
Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.

Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Montserrat

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.

Visum

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

St. Helena & Dependencies

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise gültig sein.

Visum

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird “Visitor’s pass”, gültig für 3 Monate, ausgestellt.

Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.

Turks & Caicos Islands

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Visum

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.

Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige benötigen grundsätzlich eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht (z.B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen), sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können.

Ein- bzw. Ausreise in die Überseegebiete über die USA

Bei Ein- und Ausreise in die britischen Überseegebiete über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Reise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt bis zum 31. Dezember 2020 den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Nach dem 31. Dezember 2020 könnten Zollformalitäten zu beachten sein, die die britische Regierung festzulegen hat. Zollrechtliche Informationen bietet der deutsche Zoll zum Brexit.

Pflanzen und Lebensmittel

Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Weitere Informationen bietet GOV.UK/personal-food-plant-and-animal-product-imports.

Medikamente

Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge). Weitere Informationen bietet GOV.UK/controlled-drugs-licences-fees-and-returns .

Heimtiere

Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich. Die genauen Bestimmungen bietet GOV.UK/take-pet-abroad.
Bei Hunden ist zu beachten, dass vor Einreise eine Bandwurmbehandlung durchgeführt und in den EU-Heimtierausweis eingetragen wird.

Nach dem 31. Dezember 2020 muss nach Mitteilung der britischen Regierung damit gerechnet werden, dass die Einfuhr von Tieren in das Vereinigte Königreich neu geregelt und die Mitnahme von Haustieren ggf. nicht mehr ohne weiteres möglich sein wird.

  • Bitte überprüfen Sie ggf. vor Reiseantritt auf GOV.UK/take-pet-abroad ob und ggf.  unter welchen Bedingungen Sie Ihr Haustier mitnehmen können oder wenden Sie sich an die zuständige britische Vertretung vor Reiseantritt.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Menigokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Sie  wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care.

Medizinische Hinweise für Anguilla, Montserrat, die Britischen Jungferninseln und die Turks & Caicos Inseln

Impfschutz

Für die Britischen Jungferninseln gibt es keine internationalen Impfvorschriften.
Reisende nach Montserrat und Anguilla müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als 1 Jahr sind und aus Infektionsgebieten kommen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B, und Typhus empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Seit Juni 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya auf den Britischen Jungferninseln, und Anguilla. Für Montserrat sind diese auf Grund der epidemiologischen Lage ebenfalls nicht auszuschließen.
Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Für Malaria besteht kein Risiko.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Tollwut (Rabies)

Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.

Medizinische Versorgung

Bis zum 31. Dezember 2020 stehen die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung.Sofern Sie Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz sind, reicht im Regelfall allein die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Passes als Anspruchsnachweis aus. Dennoch wird empfohlen, als Nachweis die europäische Versicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung mitzuführen (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse).
Dagegen benötigen Drittstaatsangehörige, auch wenn sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, in jedem Fall die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung.

Nach dem 31. Dezember 2020 können sich Änderungen ergeben.. Es muss dann damit gerechnet werden, dass die Inanspruchnahme auf Basis der Europäischen Krankenversicherung (EHIC) nicht mehr möglich ist. Daher wird der Abschluss einer privaten Reisekranken- und Rückholversicherung empfohlen, die auch eine Behandlung in privaten Krankenhäusern ermöglicht. Weitere Einzelheiten bietet die  Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland  und zu möglichen Szenarien beim Brexit. Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise in die Überseegebiete durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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