Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise

5. Juni 2020

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
– Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
– Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
– Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Gambia zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Am 24. März 2020 hat die gambische Regierung seine Landgrenze zum Senegal sowie den Luftraum für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen bestehen für Flüge mit Sondergenehmigungen. Bereits am 17. März 2020 hatte die gambische Regierung eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Reisende aus „Hotspot“-Ländern verkündet. Hierzu gehört auch Deutschland.

Seit dem 27. März 2020 gilt der Ausnahmezustand, um Maßnahmen zum Schutz gegen COVID-19 durchsetzen zu können. Restaurants und Bars, sind geschlossen. Gebetsstätten sind wieder geöffnet (Moscheen ab dem 5. Juni, Kirchen ab dem 7. Juni), allerdings sind diverse Auflagen zu beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch beim Besuch von Märkten soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur noch die Hälfte der grundsätzlich zulässigen Anzahl an Fahrgästen mitnehmen, gleiches gilt auch für Taxis und private Fahrzeuge. Mehr als fünf Personen dürfen sich nicht versammeln.

  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Sicherheit

Terrorismus

Gambia blieb bisher von terroristischen Anschlägen verschont. Angesichts möglicher terroristischer Aktivitäten in der ganzen Region Westafrika können jedoch auch in Gambia Anschläge gegen westliche Einrichtungen oder Staatsangehörige nicht ausgeschlossen werden.

  • Seien Sie sich der latenten Gefahr bewusst und folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Nach der friedlichen Amtsübernahme durch Präsident Adama Barrow im Januar 2017 begeht Gambia nach 22 Jahren autokratischer Herrschaft eine demokratische Entwicklung und ist seitdem relativ stabil. Es gibt einige Kontrollpunkte in und um die Hauptstadt Banjul herum.
Demonstrationen und Proteste finden inzwischen wieder häufiger statt. Am 26. Januar 2020 kam es bei einer Demonstration in Kanifing/Serrekunda zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften. Weitere gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen vor, hauptsächlich im Großraum Serrekunda und in der Küstenregion, dort vor allem auf Märkten und auch auf Fähren. Es erfolgen auch vereinzelte gewalttätige Überfälle.
Auch werden hin und wieder echte oder auch vermeintliche Regelverstöße, z.B. gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften, durch gambische Ordnungskräfte geahndet.

In den Touristengebieten kommt es verstärkt zu Betrugsversuchen im Zusammenhang mit Liebesbezeugungen oder Heiratsabsichten, welche zu Geldforderungen oder Forderungen nach einer Einladung zur Beantragung eines Visums führen.

  • Unternehmen Sie keine nächtlichen Spaziergänge.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie auf Märkten und auf Fähren besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Klima. Während der Regenzeit von ca. Mai bis September kann es zu Überschwemmungen kommen. Abgelegene Teile des Landes können über längere Zeit unzugänglich sein.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In Gambia gibt es keine berufskonsularische Auslandsvertretung, zuständig ist die deutsche Botschaft in Dakar/Senegal.
Deutsche Staatsangehörige können sich in einem Notfall an das Verbindungsbüro in Banjul wenden.

Gambia hat auch keine Auslandsvertretung in Deutschland. Zuständige Vertretung ist die Botschaft der Republik Gambia in Brüssel.

Infrastruktur/Verkehr

Bei Reisen über Land bestehen insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr. Straßenbeleuchtungen fehlen häufig, immer wieder sind Autos ohne Licht unterwegs.

Der Gambia-Fluss kann von der Hauptstadt Banjul aus nur per Fährverkehr überquert werden. Es müssen längere, im Vorfeld kaum abschätzbare Wartezeiten eingeplant werden

Seit Januar 2019 führt  bei Farafenni/Mansa Konko (ca. der Autostunden von Banjul entfernt) die erste Brücke über den Gambia-Fluss. Die Brücke ist mautpflichtig. Von der Hauptstadt Banjul aus kann der Gambia-Fluss nur per Fährverkehr überquert werden. Es müssen längere, im Vorfeld schwer abschätzbare Wartezeiten eingeplant werden.

  • Seien Sie bei Reisen besonders vorsichtig.
  • Vermeiden Sie Fahrten über Land nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Führen Sie bei Überquerung der Brücke über den Gambia-Fluss unbedingt Ihren Reisepass mit.
  • Bei Reisen in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea Bissau.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Die überwiegend muslimische Bevölkerung ist grundsätzlich tolerant.

  • Kleiden Sie sich möglichst nicht freizügiger als die lokale Bevölkerung.

LGBTIQ

Homosexualität ist in Gambia strafbar und kann mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Jede Form von Kindesmissbrauch ist unter schwere Strafen gestellt.

Es gibt ein Gesetz zur Umsetzung der Todesstrafe für eine Reihe von Straftaten einschließlich Brandstiftung, Mord, Verrat und Menschenhandel. Die Regierung Barrow  hat jedoch ein Moratorium verhängt und beabsichtigt, die Todesstrafe im Zuge einer Verfassungsreform abzuschaffen.

Die Haftbedingungen entsprechen nicht europäischem Standard.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Dalasi (GMD), der außerhalb Gambias nicht konvertierbar ist. An Bankautomaten kann man in der Regel mit der Kredit- und der Bankkarte Geld erhalten. Kreditkarten werden immer gängiger als Zahlungsmittel in den größeren Hotels und auch in größeren Geschäften akzeptiert. Dies ist jedoch in der Regel mit hohen Gebühren und schlechterem Wechselkurs verbunden. Bargeld kann in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden. Ein Umtausch auf dem Schwarzmarkt ist illegal, wird inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das bei Einreise für  21 bis 28 Tage erteilt wird.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein gebührenpflichtiger Antrag auf Aufenthaltsverlängerung beim gambischen „Immigration Department“ gestellt werden.

Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.

Minderjährige

Bei Reisen mit Minderjährigen empfiehlt sich die Mitnahme einer Geburtsurkunde. Bei allein oder ohne Begleitung der/des Sorgeberechtigten reisenden Minderjährigen ist eine englischsprachige Vollmacht der/des Sorgeberechtigten notwendig. Die Unterschriften müssen amtlich beglaubigt sein.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ist bis zu einem Gegenwert von 10.000,- US-$ möglich.

Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.

Die Einfuhr oder der Besitz von Drogen ist in Gambia nicht erlaubt. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet. Die gambischen Behörden kontrollieren zunehmend streng.

Die Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen ändern sich regelmäßig. Die aktuellsten sind im Merkblatt „Einfuhr von PKWs“ der deutschen Botschaft in Dakar, Senegal abrufbar.

Heimtiere

Heimtiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft sein und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis besitzen, das an den Director of Livestock Services, ABUKO gefaxt werden muss. Informationen hierzu bietet die gambische Botschaft in Brüssel.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend empfohlen, da Gambia Gelbfieberinfektionsgebiet ist. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Meningokokken (ACWY), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Dengue-Fieber wird in Gambia vereinzelt dokumentiert, die Dunkelziffer wird höher vermutet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS stellt in Gambia ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Meningokokken-Krankheit

Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis Mai kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ gehäuft zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Merkblatt Meningokokken.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in offenen Süßwassergewässern und auch im Gambia-Fluss konsequent ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist generell eingeschränkt und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auch im privaten Sektor ist nur eine begrenzte Diagnostik und Behandlung möglich. Die Versorgung ist besonders bei Notfällen, z. B. nach Autounfällen, aber auch im Falle eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalles sehr  eingeschränkt.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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