Eswatini: Reise- und Sicherheitshinweise

3. Juni 2020



Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
– Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
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– Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Die Regierung von Eswatini hat am 17. März 2020 den Notstand erklärt. Seit dem 27. März 2020 gilt eine eingeschränkte Ausgangssperre. Diese war zunächst für 20 Tage angesetzt und wurde mehrfach verlängert, zuletzt am 19. Mai für einen weiteren Monat. Jedoch sind parallel einige Lockerungen in Kraft getreten, und einige Wirtschaftszweige dürfen wieder arbeiten. In dieser Zeit existiert außerdem ein Ein- und Ausreiseverbot u.a. für Ausländer ohne Daueraufenthalt in Eswatini. Ins Land Zurückkehrende werden einer 14-tägigen Quarantäne oder Selbstisolation unterzogen.

  • Bitte halten Sie sich in jedem Fall an Anweisungen, die von den Behörden Eswatinis gemacht werden.
  • Übernehmen Sie in Ihrem persönlichen Verhalten Verantwortung für sich und andere.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeit geltende Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen. 

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage in Eswatini kommt es immer wieder zu Demonstrationen und Protesten. Die Sicherheitsbehörden reagieren in solchen Situationen regelmäßig mit Straßenkontrollen und Absperrungen auf den Zufahrtswegen.

  • Halten Sie sich über die Lage vor Ort informiert.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Eswatini ist niedriger als in den Nachbarländern Südafrika und Mosambik, jedoch in letzter Zeit gestiegen. In der Regel nimmt die Anzahl der Übergriffe in der Ferienzeit vor Weihnachten zu. Raubdelikte an Ausländern bei Besuchen der Stadtzentren von Mbabane, Manzini und Matsapha sowie bei Überlandfahrten sind nicht häufig, kommen aber ebenso vor wie Kreditkartenbetrug Autodiebstahl mit Waffengewalt, sog. Carjacking.

  • Meiden Sie die Stadtzentren von Mbabane und Manzini und Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Nehmen Sie keine Anhalter mit und reisen Sie möglichst nicht alleine in abgelegene Gegenden.
  • Geben Sie Kreditkarten nicht aus der Hand, sondern verlangen Sie zur Zahlung ein mobiles Lesegerät.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Busbahnhöfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist subtropisch, gemäßigt bis heiß, je nach Höhenlage.
Die Regenzeit geht von Oktober bis April. In dieser Zeit kann es zu Überschwemmungen kommen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Es gibt keine berufskonsularische Vertretung in Eswatini. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Pretoria/Südafrika, in konsularischen Notfällen können deutsche Staatsangehörige das Verbindungsbüro in Mbabane kontaktieren.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Taxis. Alle öffentlichen Verkehrsmitteln sind schlecht gewartet und häufig überladen.
Es herrscht Linksverkehr. Der Zustand der Straßen ist an vielen Stellen verbesserungsbedürftig und auf unbefestigten Straßen besteht nicht nur nach Einbruch der Dunkelheit ein hohes Unfallrisiko. Zudem befinden sich regelmäßig (auch nachts) Fußgänger und Tiere auf der Fahrbahn. Zusammenstöße mit großen Tieren wie Kühen und Ziegen sind keine Seltenheit.

  • Vermeiden Sie möglichst Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den beschriebenen Risiken an.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Eswatini weiterhin gesetzlich verboten und können mit Freiheitsstrafen geahndet werden; in jüngster Zeit sind gleichwohl keine Fälle strafrechtlicher Verfolgung bekannt geworden. Gleichgeschlechtliche Beziehungen gelten in Eswatini vielfach weiterhin als gesellschaftliches Tabu, auch wenn 2018 die erste „LGBT Pride Parade“ in der Haupstadt Mbabane stattgefunden hat. Es muss weiterhin damit gerechnet werden, dass öffentliche Zuneigungsbekundungen gleichgeschlechtlicher Paare in Eswatini als Erregung öffentlichen Ärgernisses verstanden und geahndet werden können.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren öffentlicher Gebäude und militärischer Einrichtungen ist verboten. Für professionelle Fotoaufnahmen von traditionellen öffentlichen Veranstaltungen wie des traditionellen Reed Dance (alljährlich Ende August/Anfang September) und des Incwala-Festes (Dezember/Januar) muss eine Genehmigung eingeholt werden.

Besitz, Konsum und Handel mit illegalen Drogen werden streng bestraft. Die Strafen reichen von hohen Geld- bis zu Gefängnisstrafen. Das Strafrecht Eswatinis sieht für besonders schwere Verbrechen wie Mord die Todesstrafe vor, sie ist in den letzten Jahrzehnten aber in keinem Fall vollstreckt worden.

Kinderprostitution ist verboten und wird mit hohen Strafen geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Lilangeni (SZL, Mehrzahl: Emalangeni), der im Verhältnis 1 zu 1 fest an die südafrikanische Währung Rand gekoppelt ist. Emalangeni und Rand sind in Eswatini gesetzliches Zahlungsmittel, südafrikanische Münzen werden jedoch nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand oder Emalangeni in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs vor Ort besser ist.

Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in Eswatini gewechselt werden, sollte aber nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. In der Hauptstadt Mbabane, in Manzini und in einigen anderen Städten gibt es internationale Geldautomaten, und viele Restaurants und Hotels akzeptieren Zahlungen mit Kreditkarten wie Master und Visa.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und über mindestens zwei bis drei freie Seiten verfügen.

Visum

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise gibt es seit 17.03.2020 ein Einreiseverbot für Staatsangehörige, die aus einem Krisenland einreisen.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das entweder bei Einreise („on arrival“) oder vor der Einreise beantragt werden muss.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Für touristische Aufenthalte wird dieses bei der Einreise („on arrival“) an der Grenze für 30 Tage erteilt. Verlängerungen für maximal weitere 90 Tage können beim Innenministerium beantragt werden.

Visum vor Einreise

Für alle anderen Reisezwecke ist die Einholung eines Visums vor Einreise erforderlich. Nähere Informationen bietet der Honorarkonsul des Königreichs Eswatini in Berlin oder die für Deutschland zuständige Botschaft von Eswatini in Brüssel.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

  • Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise Südafrika insbesondere für die Reise von und mit Minderjährigen, da die Einreise nach Eswatini bzw. die anschließende Ausreise vielfach über Südafrika erfolgt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich.

Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren müssen diese gegen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft sein und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland besitzen, das maximal 10 Tage vor der Reise ausgestellt wurde. Zudem ist eine Einfuhrerlaubnis des Ministry of Finance erforderlich.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus dem Gelbfieberendemiegebiet ist für alle Reisenden mit einem Lebensalter über einem Jahr der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung notwendig (Internationales Impfzertifikat, lebenslange Gültigkeit). Das gilt auch für eine Anreise im Transit über Addis Abeba oder Nairobi, wenn der dortige Aufenthalt länger als 12 Stunden beträgt. Reisende, die sich vor Einreise nach Eswatini in Südafrika aufgehalten haben und nicht zuvor aus dem Gelbfieberendemiegebiet nach Südafrika eingereist sind, benötigen kein Impfzertifikat.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Das Malariarisiko in Eswatini ist moderat und beschränkt sich jahreszeitlich auf den Sommer (Regenzeit) der südlichen Hemisphäre mit klimatisch bedingten Zeitschwankungen zwischen Oktober und April. Besonders die nord-östlichen Landesteile Tjaneni, Mhlume und Simunye mit dem Hlane Nationalpark sowie Big Bend sind betroffen.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Gute ärztliche Versorgung ist in den  angrenzenden Großstädten Südafrikas zu finden.
Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Südafrika und Eswatini ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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