eCall: So funktioniert das automatische …

1. Juni 2020


eCall-Pflicht in der EU: Wer benötigt das Notrufsystem?

Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung müssen alle seit 31. März 2018 neu genehmigten Fahrzeugmodelle bis maximal 3,5 Tonnen mit einem digitalen Ersthelfer ausgestattet sein. Ältere Fahrzeuge sind von der EU-Verordnung nicht betroffen, können aber auf freiwilliger Basis nachgerüstet werden. Einige Hersteller bieten in ihren Fahrzeugen zudem optional ein eigenes eCall System an.

Elektronischer Schutzengel im Auto: Kann ich meinen Wagen nachrüsten lassen?

Auch wenn Sie für ältere Autos nicht zur Nachrüstung mit dem neuen Notrufsystem verpflichtet sind, kann eine freiwillige Nachbesserung von Gebrauchtwagen sinnvoll sein. Nach Angaben der EU-Kommission können durch den Einsatz von eCall jährlich bis zu 2.500 Menschenleben gerettet werden.

Eine freiwillige Nachrüstung ist aus technischer Sicht bedingt möglich: Bisher sind nach Angaben der Bundesregierung noch keine Nachrüstsysteme bekannt, die über alle Funktionen der bordeigenen eCall-Systeme verfügen. Per App auf dem Smartphone, das über die Zigarettenanzünderbuchse mit dem Fahrzeug verbunden wird, können aber Unfallmeldedienste (UMD) leicht installiert und genutzt werden.

Beachten Sie: Bei eCall-Systemen ist die SIM-Karte fest im Auto verbaut und es greifen die für den eCall vorgesehenen datenschützenden Regelungen. Bei Notfallassistenten, die bei sogenannten Connected Cars über das Infotainment-System angebunden werden, ist das etwas anders. Diese sind im Mobilfunknetz eingebucht und Sie müssen einer Datenübertragung vertraglich zustimmen. Es besteht also die Gefahr, dass Sie über die AGB in einen Datenaustausch mit anderen Anbietern eingewilligt haben. Lesen Sie deshalb genau die vertraglichen Regelungen sowie die Einwilligungserklärung und willigen Sie ggf. nicht ein.

Umfrage zu eCall: Skepsis überwiegt bei Autofahrern

Die Marktwächter der Verbraucherzentralen haben untersucht, wie bekannt das automatische Notrufsystem in Deutschland ist und welche Bedenken womöglich gegenüber dieser Technik bestehen. Das Ergebnis: Bei den Befragten überwiegen noch Unwissenheit und Skepsis gegenüber dem neuen Helfer in der Not. 6 von 10 der Befragten kennen eCall – immerhin 40 % der bundesweit repräsentativ Befragten haben aber hingegen noch nichts vom automatischen Notrufsystem eCall im Auto gehört.

Zudem sorgen sich viele der befragten Autofahrer vor möglichen Hackerangriffen und Fehlalarmen: Über die Hälfte (52 %) äußert Bedenken vor möglichen Manipulationen durch Hacker. Jeweils ein Drittel fürchtet unnötig einen Alarm auszulösen – etwa durch einen Fehlalarm des Systems (35 %) oder bei Bagatellfällen (jeweils 33 %) – oder gar ein Versagen des Notrufs im Ernstfall.

Ausweitung sicherheitsrelevanter Systeme in der EU für 2022 in Planung

Mehr Sicherheitstechnik in Fahrzeugen soll nach Wunsch der EU kommen, das dokumentiert sich jüngst auch in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 26. März 2019.
Ab 2022 sollen Neufahrzeuge in der EU verpflichtend, neben eCall, auch mit weiterer intelligenter Sicherheitstechnik ausgestattet werden. Darauf hätten sich Unterhändler und mehrere EU-Gremien geeinigt.
Insgesamt sollen bis zu 30 Sicherheits-Features installiert werden. Dazu gehören unter anderem Warnsysteme, die Fahrer vor Müdigkeit oder Ablenkung warnen, Kontrollvorrichtungen, die bei übermäßigem Alkoholkonsum den Start des Autos blockieren, ein Datenrekorder für Unfälle sowie ein „intelligenter Geschwindigkeitsassistent“.
Das Vorantreiben der so vernetzten Mobilität soll erklärtermaßen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und insbesondere die Zahl der Verkehrstoten reduzieren. Das geht mit der datenschutzrechtlich problematischen Konsequenz einher, dass immer weitreichendere Fahrzeug- und Bewegungsdaten erfasst werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jedoch Bedenken: Die EU-Kommission müsse bei aller berechtigten Hoffnung, mit digitalen Funktionen die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Augenmaß walten lassen. Eine zu schnelle und weitgehende Einführung von Sicherheitsvorrichtungen dürfe nicht zu einem Zwang zum automatisierten und vernetzten Fahren führen. 

Hier finden Sie die aktuelle Stellungnahme des vzbv zur Verordnung über die allgemeine Fahrzeugsicherheit.



Quelle: Verbraucherzentrale Hessen

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