Armenien: Reise- und Sicherheitshinweise

26. Mai 2020

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Redaktionelle Änderung

Aktuelles

Aufgrund der Atemwegserkrankung COVID-19 wurde bis zum 13. Juni 2020 der Ausnahmezustand in Armenien verhängt, Bewegungsbeschränkungen sind damit zurzeit aber nicht verbunden.  Die Einreise von Reisenden aus Deutschland ist bis auf weiteres nicht erlaubt (Ausnahme: armenische Staatsangehörige, Angehörige von diplomatischen Vertretungen, konsularischen Einrichtungen und internationalen Organisationen, die sich nach Einreise zwingend in 14-tägige Quarantäne begeben müssen). Alle Landesgrenzen sind für den Personenverkehr geschlossen, der Flugverkehr ist weitestgehend eingestellt, auch wenn der Flughafen Eriwan geöffnet bleibt.

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Sicherheit

Von Reisen in die Region Bergkarabach und die Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Region Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)

Anfang April 2016 kam es zu Kampfhandlungen in der Region Bergkarabach. Deutschland erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. In Bergkarabach oder in den umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan kann weder durch die Botschaft Eriwan noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr.
Die Einreise nach Bergkarabach ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten. Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach drohen außerdem Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.

  • Vermeiden Sie Reisen in die Region Bergkarabach sowie die im Südwesten gelegenen, armenisch besetzten Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar.

Grenzgebiet zu Aserbaidschan

Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. An diesem Teil der Landesgrenze ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Schusswechseln gekommen.
Der Besuch sogenannter „grenznaher Regionen“ (militärisches Sperrgebiet) unterliegt Einschränkungen und ist genehmigungspflichtig.

  • Nehmen Sie für beruflich/dienstlich notwendige Besuche von Grenzbezirken rechtzeitig Kontakt mit der deutschen Botschaft in Eriwan auf.
  • Beobachten Sie die Lage genau und nutzen Sie möglichst Ausweichrouten zur armenisch-georgischen Grenze, wie z. B. die kurze Umgehungsroute von etwa fünf Kilometern zwischen den Dörfern Baghanis und Voskapar.

Übrige Landesteile

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Armenien zeichnet sich als ein Land mit gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen insbesondere aus Fahrzeugen und Häusern kommen vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann.

Es gibt unterschiedliche Lokalklimata aufgrund des Gebirgsreliefs. In Tälern und im Gebirgsvorland (u.a. Eriwan) herrscht trockenes Kontinentalklima mit heißen Sommern, insbesondere im Nordwesten gibt es kalte, schnellreiche Winter.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Zug- und Busverbindungen, bei denen es jedoch häufig zu Verspätungen kommt.

Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Eriwan ist in der Regel gut. Vor allem auf dem Land gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, fehlende Gullideckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken sowie Erdrutsche, die besonders in den Wintermonaten und nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen meist fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden. Die Promillegrenze beträgt 0,0. Die landesweite Notrufnummer lautet 911.

Verkehrsregeln werden in Armenien oft nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Häufig machen armenische Autofahrer den Eindruck,  recht unkonzentriert zu fahren.

Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000,- € für Sachschäden, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten..

  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.
  • Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung).

Führerschein

Der nationale deutsche Führerschein ist ausreichend. Die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der jedoch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, wird empfohlen.

LGBTIQ

Trotz der Entkriminalisierung homosexueller Handlungen unter Erwachsenen sind LGBTIQ- Angehörige nach wie vor gesellschaftlichem Druck ausgesetzt, wenngleich keiner gezielten staatlichen Diskriminierungen. Es gibt Einzelfälle von Angriffen auf LGBTIQ-Angehörige. Allerdings sind keine Fälle von tätlichen Angriffen auf Touristen bekannt.

Rechtliche Besonderheiten

Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Fotografieren sowie Anfertigung von Videoaufnahmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (z. B. der Grenzübergänge und der Anlagen der Eriwaner U-Bahn) sollten unterbleiben.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Dram (AMD). US-Dollar-Noten neueren Datums und Euro können getauscht werden.

Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, sodass die Bezahlung in Dram zu erfolgen hat.

Die meisten Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten, zunehmend auch außerhalb der Hauptstadt Eriwan.

In der Eriwaner Innenstadt gibt es zahlreiche Geldautomaten, an denen Bargeld mit Bank- und Kreditkarten abgehoben werden kann.

Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich, in den Provinzhauptstädten sind Geldautomaten vorhanden.

  • Prüfen Sie Ihre Euro-Noten beim Rücktausch von Landeswährung in Euro sorgfältig, da Fälschungen im Umlauf sind.
  • Treten Sie Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven an.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Ausweisdokumente müssen fünf Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr unabhängig vom Reisezweck kein Visum.
Die Einreise muss unbedingt mit einem gültigen Reisepass erfolgen, die Vorlage eines Personalausweises ist nicht ausreichend.

Längerfristiger Aufenthalt

Für Aufenthalte von mehr als 180 Tage oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist – unbedingt vor Ablauf der 180-Tage-Frist – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (Zentrale Pass- und Visastelle, Davtashen, 4. Bezirk, Haus 17/10, Tel.: +374 10 370253) mittels Antragsformular  eine Verlängerung zu beantragen.
Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf der Frist das Land verlassen. Ausländer, die sich über 180 Tage in Armenien aufhalten ohne die erforderliche Genehmigung erhalten zu haben, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (von 50.000,- bis 100.000,- AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.

Minderjährige

Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen. In der Praxis wird aber bei Minderjährigen mit einem Elternteil auf die Einwilligungserklärung des anderen Elternteils meist verzichtet.
Alleinreisende Minderjährige benötigen jedoch eine Einwilligungserklärung ihres gesetzlichen Vertreter mit Übersetzung ins Armenische oder Russische.

Ausreise in Nachbarländer

Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und in den Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).

Es gibt drei internationale Grenzübergänge von Armenien nach Georgien (Bavra, Gogavan/Guguti und Bagratashen/Sadakhlo). Ein Grenzübergang bei Akherpi ist für Ausländer nicht möglich.
Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über Georgien oder den Iran erforderlich.

Einfuhrbestimmungen

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (z. B. Teppiche, Bilder) unterliegt Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über nationales Kulturgut Armeniens. Exportgenehmigungen sind einfach zu erhalten. Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen können zu Gefängnisstrafen führen.

Einreise mit eigenem Fahrzeug

Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug sind Gebühren für dessen Einfuhr, Straßennutzung und eine Ökosteuer an der Grenze zu entrichten. Auch bei Bestehen internationalen Haftpflichtversicherungsschutzes kann der Abschluss einer zusätzlichen für Armenien gültigen Versicherung verlangt werden. Dabei ist zwecks korrekter Berechnung anzugeben, wie viele Tage das Fahrzeug in Armenien verbleiben soll. Bei Überschreitung der deklarierten Aufenthaltsdauer muss mit einer erheblichen Strafzahlung gerechnet werden, die in der Regel nicht bei der Ausreise, sondern nur beim Zollamt in Armenien beglichen werden kann.

Heimtiere

Die Einfuhr von max. zwei Haustieren pro Person ist möglich. Mitzuführen ist ein internationaler Impfausweis zwecks Nachweis der notwendigen Tollwutimpfungen sowie eine aktuelle Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tuberkulose

Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt i.d.R. von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Armenien deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.

  • Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Armenien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch insbesondere außerhalb der großen Städte nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird meist Barzahlung verlangt. In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinische Betreuung gerechnet werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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