Abzocke mit falschen Tickets und Unterkü…

2. Juni 2020

Selbst der schönste Urlaubstraum verwandelt sich schnell in einen Albtraum, wenn man falsche Tickets erwirbt oder nicht existierende Unterkünfte bucht. Im schlimmsten Fall können Sie weder die Reise antreten noch Ihr Geld zurückbekommen. Wir erklären, wie Sie Urlaubs-Fakes erkennen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Typisch für Fake-Angebote: Geworben wird mit extrem günstigen Angeboten.
  • Die Werbung und Buchung erfolgt oft über unbekannte Reiseseiten oder soziale Medien. Die direkte Kommunikation erfolgt nicht persönlich, sondern nur über Messenger (wie bspw. WhatsApp, Facebook, Viber) oder E-Mail.
  • Haben Sie kein Flugticket / bei einer Pauschalreise keinen Reisesicherungsschein erhalten, sollten Sie sich an die Polizei wenden.

Wer günstig in den Urlaub will, findet im Internet eine Vielzahl an Angeboten. Doch zwischen offiziellen Fluggesellschaften und echten Unterkünften tummeln sich auch unseriöse Anbieter, die versuchen, Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Wie gehen die Abzocker vor?

Oft werden Reiseschnäppchen in sozialen Netzwerken angeboten. Die Kommunikation läuft hier meist über diese Seite bzw. bei neuen Reiseseiten über Messengerdienste wie WhatsApp oder Viber.

Daneben gestalten Abzocker professionelle Internetseiten, auf denen Pauschalreisen, Flüge oder Unterkünfte angeboten werden. Diese Internetseiten lassen sich mittlerweile schnell aus bestehenden Baukastensystemen bei Internetprovidern erstellen und ähneln dabei teilweise sogar offiziellen Seiten von namhaften Reiseanbietern oder Fluggesellschaften. Gerade das Nachahmen von renommierten Unternehmen schafft Vertrauen, sodass besonders günstige Preise nicht hinterfragt werden.

Auch werden Fake-Unterkünfte bei großen Reiseanbietern wie booking.com, AirBnB oder fewo-direkt angeboten. Dort sind sie sehr schwer von den echten Angeboten zu unterscheiden.

Alle Abzockmaschen haben in der Regel eines gemeinsam:

Die Anbieter bieten besondere Reiseschnäppchen und verlangen den gesamten Reisepreis im Voraus.

Das perfide an dieser Masche ist, dass Anzahlungen weit vor Reiseantritt im Reisebereich üblich sind und Betrüger so leichtes Spiel haben und lange Zeit nicht auffallen.

Achtung: Reiseveranstalter dürfen nur dann eine Anzahlung bis 20 Prozent verlangen, wenn sie Ihnen auch einen Reisesicherungsschein ausstellen (Ausnahme: einzelne Flugreisen und Buchung von Unterkünften). Die Restsumme müssen Sie bei seriösen Anbietern dann außerdem frühestens 30 Tage vor Reiseantritt zahlen.

Neun Tipps, mit denen Sie Fake-Reiseangebote erkennen

  1. Bei Angeboten und Tipps in sozialen Netzwerken sollten Sie auf gesundes Misstrauen setzen. Zwar schalten auch namhafte Unternehmen hier Werbung – die Buchung von Reisen über solche Dienste ist jedoch ungewöhnlich. Besser ist es, nicht über die bei sozialen Netzwerken angebotenen Links zu gehen, sondern die Reiseanbieterseiten direkt zu besuchen.
  2. Handelt es sich um neue und unbekannte Anbieter, sollten Sie den Anbieter gut prüfen. Fehlt ein Impressum komplett oder ist unvollständig, sollten Sie auf das Urlaubsschnäppchen lieber verzichten: Ohne Impressum haben Sie keine Möglichkeit, später Ansprüche zu stellen.
  3. Wenn ein Impressum vorhanden ist, sollten Sie den vermeintlichen Geschäftssitz über Suchmaschinen und Satellitenansichten überprüfen. Oft lässt sich hier schon erkennen, ob an dieser Adresse überhaupt eine Firma tätig sein kann.
  4. Zudem sollten Sie gezielt nach negativen Bewertungen im Internet suchen. Positive Bewertungen können leicht gefälscht werden, sodass Warnhinweise von Betroffenen aussagekräftiger sein können.
  5. Bei der Namensgebung für falsche Fluggesellschaften orientieren sich Betrüger oft an tatsächlich existierende Namen und Marken. Auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes können Sie sich darüber informieren, welche deutschen Flugunternehmen und ausländischen Flugunternehmen wirklich genehmigt sind.
  6. Werden Gütesiegel auf den Buchungsseiten gezeigt, klicken Sie die Siegel einmal an und prüfen Sie, ob Sie beim Aussteller landen und dort wiederfinden, dass die Siegel tatsächlich an den Anbieter vergeben wurden: Siegel (wie beispielsweise TrustedShops) haben einen verifizierten Link, der auf die Seiten des Siegelgebers führt. Dort wird Auskunft über den Verlinkten und die Gültigkeitsdauer des Siegels gegeben.
  7. Suchmaschinen bieten auch eine gute Möglichkeit, vermeintliche Reiseschnäppchen zu entlarven. Überprüfen Sie den Standort der angebotenen Unterkunft, ob die Angaben des Anbieters überhaupt stimmen können. Bei Satellitenaufnahmen zeigt sich schnell, ob das Hotel tatsächlich am Strand liegt, der Pool vorhanden ist, oder aber die Größe und Lage der Unterkunft tatsächlich den Versprechungen der gezeigten Fotos des Anbieters entsprechen.
  8. Gerade zu professionelle Bildern bei Privatunterkünften bei booking.com, AirBnB oder fewo-direkt sollten aufhorchen lassen: Prüfen Sie hier genau, ob die gezeigten Ansichten überhaupt stimmig sind.
  9. Daneben sind, wie bei Fake-Shops, auffällig günstige Preise im Vergleich zu anderen Anbietern ein Hinweis auf eine unseriöse Seite.

Was kann man machen, wenn man eine Fake-Reise gebucht hat?

Sobald Sie feststellen, einem Urlaubsfake aufgesessen zu sein, müssen Sie schnell handeln.

Zum einen sollten Sie umgehend Ihre Bank oder die Kreditkartenfirma informieren. Teilweise kann bereits gezahltes Geld zurückgeholt oder die Zahlung gestoppt werden, wobei hier die Chancen bei Kreditkartenzahlungen oder Onlinebezahlmethoden wie PayPal (Käuferschutz) höher sind. Auch bieten seriöse Buchungsplattformen unter bestimmten Voraussetzungen einen Käuferschutz an, den Sie einschalten können.

Wichtig ist, alle Belege und Nachrichten rund um die Buchung und die Bezahlung der Tickets gut zu dokumentieren.

Daneben sollten Sie die Polizei informieren und Strafanzeige wegen Betrugs stellen. Dies ist bequem unter www.online-strafanzeige.de möglich. Bei der Online-Strafanzeige werden Strafanzeigen direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie auf kriminelle Machenschaften hereingefallen sind, können Sie sich auch an Ihre Verbraucherzentrale vor Ort wenden.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen

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