Finnland: Reise- und Sicherheitshinweise

15. Juni 2020

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Detaillierte COVID-19-Informationen)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen Reisen, touristischen Reisen nach Finnland wird noch gewarnt, da Reisende aus Deutschland nicht ohne weiteres einreisen dürfen.

Epidemiologische Lage

Finnland ist von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Großraum Helsinki (Region Uusimaa). Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD).

Einreise

Die Einreise nach Finnland ist grundsätzlich nur für finnische Staatsbürger und Personen mit gültigem Wohnsitz in Finnland (gültiger Aufenthaltstitel) erlaubt. Die seit dem 14. Mai 2020 geltenden finnischen Vorschriften sehen u.a. Ausnahmeregelungen für die Einreise zur Arbeitsaufnahme, für Geschäftsreisen, für Studenten und für den Besuch naher Verwandter vor.
Eine 14-tägige Quarantäne in Form einer Selbstisolation ist vorgeschrieben. In der Quarantänezeit ist es gestattet, sich zu seinem Arbeitsplatz zu begeben und das Haus zu verlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Einreise zu touristischen Reisen ist nur aus Norwegen, Dänemark, Island, Estland, Litauen und Lettland, nicht aber aus Deutschland erlaubt.

Weitere Informationen, auch zu finnischen Quarantänemaßnahmen bietet der finnische Grenzschutz.

Durch- und Ausreise

EU-Bürgern und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes ist die Durchreise durch Finnland gestattet („Heimreise“), wenn es der „gesundheitliche Zustand des Reisenden“ zulässt.

Informationen zu den für den Personenverkehr geöffneten finnischen Grenzübergängen veröffentlicht der finnische Grenzschutz.

Reiseverbindungen

Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.

Beschränkungen im Land

Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als 50 Personen. Restaurants müssen Ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.

Hygieneregeln

Die finnischen Behörden empfehlen, physischen Kontakt zu vermeiden, auf Händeschütteln zu verzichten, ein bis zwei Meter Abstand zu halten. Außerdem soll auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.

Bei Einreise nach Finnland sollen sich alle in eine 14-tägige Selbstquarantäne begeben und möglichst alle sozialen Kontakte vermeiden.

Sicherheit

Terrorismus

Die zuständige finnische Sicherheitspolizei (SUPO) hat die Gefährdung durch Terrorismus auf Stufe zwei (erhöht) von insgesamt vier festgesetzt.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Finnland ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an viel besuchten Orten, öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Finnland liegt zu einem Viertel nördlich des Polarkreises. Es gibt große klimatische Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden.
Im Winter kann es zu extremer Kälte und auch schwerem Schneefall kommen.
In den Sommermonaten besteht in längeren Trockenperioden eine erhöhte Waldbrandgefahr.

  • Verfolgen Sie aufmerksam die Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Finnland verfügt über gute öffentliche Verkehrsmittel wie ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Eine einheitliche Plattform für Verkehrsdienstleistungen einschließlich Leihfahrräder und Taxis im Raum Helsinki und Umgebung bietet die Whim App.
Aktuelle Informationen zu Verkehrsbehinderungen und Straßenzuständen bietet die Finnish Transport Agency.
Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt für Pkw 120 km/h (im Winter 100 km/h) und auf Landstraßen 80 km/h. Auch auf Landstraßen wird die Höchstgeschwindigkeit im Winter mancherorts herabgesetzt. Innerorts sind maximal 50 km/h zulässig. Abweichende Regelungen sind möglich. Die entsprechende Beschilderung ist genau zu beachten. In Finnland gilt auf mehrspurigen Straßen das Rechtsfahrgebot. Im dünn besiedelten Norden des Landes sind die Abstände zwischen Tankstellen zum Teil groß, so dass rechtzeitig getankt werden sollte.

Alkoholkontrollen sind häufig. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille (Blutalkoholwert). Verkehrsdelikte ziehen zum Teil sehr hohe und einkommensabhängige Bußgelder nach sich, falsche Angaben zur Einkommenshöhe sind strafbar.

Inner- und außerorts muss mit Abblendlicht gefahren werden, auch tagsüber. Fernlicht und Nebelscheinwerfer sind nur bei entsprechenden Wetterverhältnissen zu benutzen.

Wildwechsel-Warnschilder sind unbedingt zu beachten. Elche oder Rentiere überqueren häufig die Straße, vor allem in der Dämmerung und insbesondere in den Monaten Mai, Juni, Oktober und November.

Zwischen Anfang Dezember und Ende Februar sind in Finnland Winterreifen oder zumindest Allwetterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 3 mm vorgeschrieben. Bei Gespannen muss auch der gebremste Anhänger (750 – 3500 kg) mit Winterreifen ausgerüstet sein. Winterreifen mit Spikes sind vom 1. November bis 31. März bzw. bis zum Montag nach Ostermontag zulässig und zudem, wenn die Witterung dies erfordert.

Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Bei Weigerung von Zahlung von (einkommensabhängigen) Geldstrafen, kann diese durch ein Gericht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden, wobei ein Tag Freiheitsstrafe regelmäßig 3 Tagessätzen entspricht.

Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach dem Nettoeinkommen und entspricht in etwa der Hälfte des täglichen Einkommens. Es gibt jedoch einen Mindestwert. Dagegen können feste Geldstrafen nicht in Freiheitsstrafen gewandelt werden.

Die Polizei kann Personen, die u.a. die öffentliche Ordnung stören, für bis zu 12 Stunden in Gewahrsam nehmen.

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen, Taxis und Limousinen) verboten, wird aber meistens toleriert, solange nicht gleichzeitig die öffentliche Ordnung gestört wird (z.B. auf öffentlichen Straßen, Parkanlagen und vergleichbaren Plätzen).

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Zahlungen mit Kreditkarten als auch mit Bankkarte sind weit verbreitet.
Es werden keine 1- und 2-Eurocent-Münzen mehr geprägt, Preise werden entsprechend auf die nächsten 5 Cent auf- oder abgerundet.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Finnland ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Ausweispflicht

Trotz Entfall der Passkontrollen innerhalb der Schengen-Staaten ist jeder Reisende verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten müssen sich EU-Bürger beider Polizei registrieren und bei der finnischen Meldebehörde (Maistraatti) anmelden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mitführen. Bitte achten Sie darauf, dass sie gültige Ausweispapiere mit sich führen.

Weiterreise in die Russische Föderation

Für Weiterreisen in das benachbarte Russland sind ein gültiger Reisepass (kein Personalausweis) sowie ein Visum erforderlich.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Ausführliche und rechtsverbindliche Informationen zu den finnischen Zollvorschriften bietet Tulli, die finnische Zollbehörde.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) gelten für Finnland die Bestimmungen der Europäischen Union mit Ergänzungen:

Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

Rechtsverbindliche Informationen zum Reiseverkehr mit Haustieren innerhalb der EU sowie von Norwegen nach Finnland, zur Einfuhr aus nicht EU-Ländern sowie zur kommerziellen Einfuhr nach Finnland bietet die Finnish Food Authority in englischer Sprache. 

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

Insbesondere in Süd- und Mittelfinnland kommt es vorwiegend von März bis Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis durch Zeckenstiche.

  • Lassen Sie sich vor Reisebeginn hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Schützen Sie sich in den Sommermonaten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.

Medizinische Versorgung

Für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, besteht in Finnland – soweit dringend erforderlich –  ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Quelle: Auswärtiges-Amt

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