Bulgarien: Auswärtiges Amt

14. Mai 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Bulgarien zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Der am 13. März 2020 zur Vermeidung der Weiterverbreitung einer Infektion mit dem Covid-19-Virus ausgerufene nationale Notstand wurde am 13. Mai 2020 beendet. Bereits beschlossene Maßnahmen zur Eindämmung bleiben weiterhin in Kraft.

Seit dem 18. März 2020 ist u.a. deutschen Staatsangehörigen die Einreise nach Bulgarien nur noch gestattet, wenn sie über einen ständigen oder längerfristigen Aufenthaltsstatus für Bulgarien verfügen. Bei Einreise sind u.a. Temperaturmessungen und 14-tägige Quarantäne verpflichtend.

  • Informieren Sie sich über die getroffenen Maßnahmen der bulgarischen Regierung auch zur aktuellen Ein- und Ausreisesituation bei der Deutschen Botschaft in Sofia.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.

Sicherheit

Terrorismus

Aufgrund der bestehenden weltweiten Gefahr terroristischer Anschläge wurden in Bulgarien die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Insbesondere wurden umfassende Kontrollen an den Grenzen eingeführt.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an belebten Orten wie Flughäfen und Bahnhöfen sowie von Touristen stark frequentierten Orten vor.

Es ist inner- wie außerorts zu Diebstählen aus nicht verschlossenen Autos gekommen, bei denen der Fahrer, z.B. wegen einer Reifenpanne, kurzzeitig abgelenkt war. Fahrzeug-Diebstähle kommen gelegentlich vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es gibt stellenweise bewachte Parkplätze; dort wird jedoch bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung übernommen.

Vor dem Hintergrund hoher Zahlen von Flüchtlingen könnte die Mitnahme von Anhaltern nach bulgarischem Recht den mit hohen Strafen belegten Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Reiseunterlagen und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Schließen Sie Fahrzeuge immer ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände oder Wertsachen und Dokumente im Fahrzeug liegen.
  • Nehmen Sie keine unbekannten Anhalter mit.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Bulgarien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Es herrscht überwiegend Kontinentalklima mit warmen Sommern und relativ kalten Wintern.

Im Schwarzen Meer entstehen auch in Strandnähe immer wieder gefährliche Unterwasserströmungen. Es kommt vereinzelt zu tödlichen Badeunfällen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und Rettungsschwimmer.
  • Achten Sie auch in flachen Gewässern darauf, ob das Baden an der Stelle tatsächlich erlaubt ist.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Bulgarien liegt auf der wichtigsten Transitroute für den Straßenverkehr von Deutschland über Serbien oder Rumänien in die Türkei. In der Ferienzeit entstehen durch den Urlaubsverkehr – insbesondere an Wochenenden – an den Grenzübergängen häufig Verkehrsstaus mit mehrstündigen Wartezeiten. Es wird deshalb empfohlen, Reisen in dieser Zeit am Wochenende zu meiden und auf Wochentage auszuweichen.

Die Grenzen von Bulgarien zu Serbien, zur Türkei und zu Mazedonien sind EU-Außengrenzen. Da Bulgarien nicht Teil des Schengen-Raums ist, muss bei allen Grenzübertritten mit Ausweis- und Zollkontrollen gerechnet werden.

Aufgrund von Bauarbeiten und Folgen von Hochwasserschäden kommt es immer wieder zu Staubildung am Grenzübergang Kapikule/Kapitan Andreevo. Es wird empfohlen, insbesondere zu Hauptreisezeiten auf andere Grenzübergänge, insbesondere Lesovo, auszuweichen.

An den Grenzübergangen zu Rumänien Ruse/Giurgiu und Calafat/Vidin kann es insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit weiterhin zu teilweise erheblichen Verzögerungen kommen, insbesondere bei der Lkw-Abfertigung.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Inlandsflüge, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie Taxis.

Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber geachtet werden, der für alle Taxis gesetzlich vorgeschrieben ist und der sich am Fenster der hinteren Türen befindet. Die meisten haben einen Tarif von deutlich unter 1,- BGN pro Einheit (unterschiedlich bei Tag oder Nacht). Vereinzelt werden weitaus höhere Preise verlangt (z.B. in Urlaubsorten). Dies ist nicht ungesetzlich und regional abweichend zulässig. Alle Taxis in Bulgarien sind gelb und mit Taxametern ausgestattet.

Der Zustand vieler Straßen (hauptsächlich innerörtlich, aber auch Landstraßen) ist schlecht. Große und tiefe Löcher im Belag sowie Steine und andere unvorhersehbare Hindernisse sind nicht selten. Wegen der damit verbundenen Gefahr von Unfällen und Beschädigungen ist vor allem bei Fahrten in Dunkelheit erhöhte Wachsamkeit geboten.

Es besteht ganzjährig die Pflicht, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Die Höchstgeschwindigkeit für normale PKW (Kategorie B, keine Kleinbusse zur Personenbeförderung) beträgt, sofern keine anderen Regelungen örtlich getroffen wurden, innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 120 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Die höchstzulässige Blutalkoholkonzentration für Fahrzeugführer liegt bei 0,5 Promille. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist mit Geldstrafe und – insbesondere bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen – Führerscheinentzug, ggf. auch des Halters, zu rechnen.

Polizeiliche Kontrollen an den Landstraßen und Autobahnen sind häufig. Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen. Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten, sondern nur unbar per Bankeinzahlung zu zahlen.

Der Shipkapass auf der E 85 ist ganzjährig für Fahrzeuge über 10 Tonnen gesperrt.

In der Zeit vom 15. November bis 1. März gilt landesweit eine Winterreifenpflicht (mindestens 4 mm Profil).

Für Fahrzeuge, die aus der Türkei kommen, hat Bulgarien die Desinfektionspflicht (gegen eine Gebühr) eingeführt. Dies kann zu zusätzlicher Staubildung an den türkisch-bulgarischen Grenzen führen.

Alle Fahrzeuge, ausgenommen Motorräder, benötigen auf den bulgarischen Nationalstraßen eine Vignette, die seit Anfang Januar 2019 nur noch digital gegen Bezahlung per Bank- oder Kreditkarte erhältlich ist.
Die Vignette kann online bei BGToll erworben werden oder an Tankstellen, Grenzübergängen und bei den Straßenbehörden. Es gibt Vignetten für einen Tag, ein Wochenende, eine Woche, einen Monat, drei Monate oder ein Jahr. Es wird empfohlen, die Bestellbestätigung, die als Quittung gilt, mitzuführen und über die Gültigkeitsdauer hinaus aufzubewahren.
Die Wochen- und Monatsvignetten gelten jeweils ab dem Kauftag bis einschließlich des gleichen Tages der Folgewoche bzw. des Folgemonats. Die Jahresvignette ist ein Jahr ab einem gewünschten Datum gültig. Dieses Datum wird beim Kauf der Vignette durch den Kunden ausgewählt/ bestimmt.
Wer ohne gültige Vignette fährt, muss eine Strafe in Höhe von 300,00 BGN zahlen, kann aber hilfsweise eine Ausgleichszahlung in Höhe von 70,00 BGN leisten, die ihm ermöglichen soll, zeitnah, d.h. noch am selben Tag, die erforderliche Vignette zu erwerben. Bei erneutem Fahren ohne Vignette wird aber eine Strafzahlung fällig.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist gültig und ausreichend.

LGBTIQ

Eine Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist in Bulgarien verboten. Die gesellschaftliche Akzeptanz der LGBTIQ-Gemeinschaft ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten jedoch schwächer ausgeprägt. Weder gleichgeschlechtliche Ehen noch eingetragene Partnerschaften sind derzeit zugelassen. Das bulgarische Verfassungsgericht erklärte am 27. Juli 2018, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, nicht der bulgarischen Verfassung entspricht.

Rechtliche Besonderheiten

Bulgarien ist Transitland auf der so genannten „Balkan-Route“ des internationalen Drogenschmuggels. Wegen Drogendelikten überführte Straftäter müssen mit empfindlichen und langjährigen Haftstrafen rechnen.

Beim Versuch des illegalen Grenzübertritts, etwa durch das Verstecken von Personen im Auto (auch wenn das Ziel der Reise nicht Bulgarien, sondern Deutschland ist), kann das benutzte Fahrzeug als „Tatwerkzeug“ entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen werden.

Gegen Ausländer, die in Bulgarien einer strafbaren Handlung beschuldigt werden, können die bulgarischen Behörden ein Ausreiseverbot verhängen, das gewöhnlich für die gesamte Dauer der Ermittlungen aufrechterhalten wird. Die Konsequenz – auch für Touristen – kann ein monatelanger Zwangsaufenthalt in Bulgarien sein.

Als Folge einer strafrechtlichen Verurteilung wird oft ein ein- oder mehrjähriges Verbot der Wiedereinreise verhängt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Lev (BGN). Bargeld sollte eher in Banken als in Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind weit verbreitet. Der maximale Betrag, der üblicherweise ausgezahlt wird, beträgt zurzeit 400,- BGN.

  • Lassen Sie bei der Benutzung von Geldautomaten und Zahlung mit Kreditkarte sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug walten, um ein Ausspähen der Geheimzahl, eine Manipulation der Geldautomaten oder das Kopieren der Karte zu verhindern.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass:  Ja
  • Vorläufiger Reisepass:  Ja
  • Personalausweis:  Ja
  • Vorläufiger Personalausweis:  Ja
  • Kinderreisepass:  Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Alle Reisedokumente müssen bei Ein- und Ausreise gültig sein. Abgelaufene Reisedokumente können bei der Einreise nach Bulgarien und bei der Ausreise aus Bulgarien seitens der bulgarischen Grenzpolizei zu Zurückweisungen führen.

Von der Ein- bzw. Ausreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Reisedokument wird abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt. 

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Registrierung

Bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen ist es erforderlich, dass Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort anmelden und die Ausstellung einer „Bescheinigung für EU-Bürger“ über Ihr Aufenthaltsrecht beantragen.

Minderjährige

Minderjährige, die neben der deutschen auch die bulgarische Staatsangehörigkeit haben, werden von den bulgarischen Behörden als bulgarische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für bulgarische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein solcher Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person aus Bulgarien aus, so ist grundsätzlich eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.

Minderjährige mit doppelter Staatsangehörigkeit (z.B. deutsch und bulgarisch) benötigen dann keine notarielle Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils, wenn beide gültigen Pässe/Personalausweise bei Grenzübertritt den bulgarischen Grenzbehörden vorgelegt werden, siehe YourEurope.

Weitere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der bulgarischen Botschaft in Berlin.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000,- Euro ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch Wertpapiere gemeint.

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Erfolgt die Einreise nicht direkt aus einem anderen EU-Staat, muss unter Umständen nachgewiesen werden, dass die Waren innerhalb der EU erworben wurden. Bei großen Mengen von Alkohol, Kaffee und ähnlichen hoch besteuerten Waren muss eventuell glaubhaft gemacht werden, dass sie für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind.

Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden.

Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:
– bis zu 37 Gramm Gold und Platin (in rohem oder bearbeitetem Zustand und Münzen),
– 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck
– 300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck)

Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware entschädigungslos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können.

Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. 

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Bulgarien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko. 

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

FSME und Borreliose

In den Flussniederungen besteht das Risiko der Übertragung einer Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) v.a. in den Monaten April bis Oktober (spärliche Datenlage). Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt. Zecken können auch andere Krankheiten (z.B. die Borreliose) übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien im o.e. Zeitraum sorgfältig nach Zecken ab und entfernen sie diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). In Bulgarien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Bulgarien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe  insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in Deutschland vergleichbar. Zwar ist die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt gut, es fehlt jedoch vielerorts an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.

Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.

Am Goldstrand kann vermehrt festgestellt werden, dass Privatärzte, die ihre Praxen z.T. in Hotels haben, sehr hohe Gebühren auch für einfachere Behandlungen verlangen. Vereinzelt wird von deutschen Ärzten auch über aufwändige und teure Fehldiagnosen und unnötige Behandlungen berichtet. Bei Nichtbezahlung wird mit Verhinderung der Ausreise und Passeinzug gedroht. In Einzelfällen werden Touristen durch Service-Personal des Arztes oder z.T. auch durch einzelne Hotelmitarbeiter bedrängt, die Rechnung zu begleichen und bei Ankunft in Deutschland sogar weiter mit Telefonanrufen belästigt. Erfragen Sie die Behandlungskosten nach Möglichkeit im Voraus und wenden Sie sich in diesen Fällen bitte sofort an Ihren Reiseveranstalter und die Polizei.

In Deutschland gesetzlich Versicherte können medizinische Notfallbehandlungen in staatlichen Krankenhäusern und bei Ärzten, die mit der bulgarischen Nationalen Krankenversicherung vertraglich verbunden sind, direkt über die Versicherung abrechnen, eine Barzahlung ist dann nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC), erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland. Siehe hierzu auch die Informationen der bulgarischen staatlichen Krankenversicherung NHIF.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Quelle: Auswärtiges-Amt

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